@ Fleetadmiral J.J. Belar
Aber wie schaut es eigentlich beim Zoll aus, das die Schneide lang und scharf ist, müsste es doch unter das Waffengesetz fallen oder?
Ausserdem verboten sind Hieb- und Stichwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind. Das sind zum Beispiel Stockdegen, Schlüsselanhänger mit versteckter Klinge oder auch Messer in der Gürtelschliesse.
Dolche, Schwerter und Säbel sind ab 18 Jahren frei erwerbbar. Allerdings dürfen diese nicht auf öffentlichen Veranstaltungen geführt werden, also Jahrmärkten, Volksfesten, Konzertveranstaltungen oder Messen.
Ausserdem ist es grundsätzlich untersagt, Blankwaffen auf Märkten, Jahrmärkten, Messen oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen zu vertreiben und/oder zu überlassen. Ausnahmegenemigungen können bei der örtlichen Polizei oder beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.
Mein Traum ist es ja, nach Japan zu reisen und mir dort eins von einem Meister nach meinen Wünschen anfertigen zu lassen. Das mache ich dann, wenn ich meinen eigenen Learjet habe.
Wenn es soweit ist nehme mich bitte mit.
Halte es in ehren, das ist was ganz besonderes und halte es vorallem aus der Reichweite deiner Kinder.
Da kannst du aber Gift drauf nehmen.