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FanFiction-News:
sven1310:
Sein wir ehrlich, es ist bestenfalls eine Geste aber bringen, tut es rein gar nichts. Dafür ist es einfach eine zu spezielle Minderheit die keinen Interessiert.
Beispiel an der Stelle, die Geschichte rund um Artikel 13.
4,7 Millionen Unterschriften lächelnd entgegengenommen...
https://www.youtube.com/watch?v=Rwo7NQb4z40
um dann gehörig einen großen Haufen drauf zu scheißen.
https://youtu.be/OwfpVU33BFI?t=59
Kirk:
Da die Urheberrechtsreform nichts anderes ist als Art. 13 in Bundesrecht bringt das nichts mehr... Der Spielraum den die Bundesregierung und der Bundestag da hat ist sehr beschränkt und geht faktisch nur in eine Richtung strenger als die EU Vorgabe.
SSJKamui:
Ich könnte mir vorstellen, dass sich da jetzt nicht wirklich viel ändert.
"Durch die EU-Urheberrechtsrichtlinie wird die Ausnahme für Karikatur, Parodie und Pastiche erstmals verpflichtend für alle Mitgliedstaaten. "
Das klingt nach dem bisherigen Urheberrecht. Eigentlich war es bisher nur sicher legal, wenn man fremde Sachen übernimmt, um diese fremden Sachen zu kommentieren.
Und ich glaube, das, was im Text mit "freier Benutzung" steht ist wahrscheinlich kompletter Bullshit.
Wikipedia schreibt zu freier Benutzung:
Sie ermöglicht die Benutzung eines Werkes ohne Zustimmung des Urhebers in einem neuen, selbständigen Werk, sofern die persönlichen Züge des Originalwerkes verblassen und die des neuen Urhebers in den Vordergrund treten.
Ich frage mich: Kann das wirklich auf Fanfictions angewandt werden? Verblassen die "persönlichen Züge des Originalwerks" wirklich in einer Fanfiction? Und das Urheberrecht ist bei so etwas extremst streng. Da kann man nicht einfach Ja sagen.
Und "Werk" ist sehr weit gefasst. Da fällt nicht nur die komplette Nacherzählung von einem fremden Werk zu. Auch die Übernahme von erkennbaren Teilen sind darunter.
Im Gesetzeskommentar steht auch folgendes:
„In Übereinstimmung mit dem geltenden Recht (§ 13 LUG, § 16 KUG) sieht der Entwurf vor, daß abweichend von der Regelung in § 23 ein in Anlehnung an ein anderes Werk geschaffenes Werk dann ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden darf, wenn es sich von der Vorlage so weit gelöst hat, daß es als eine völlig selbständige Neuschöpfung anzusehen ist (freie Benutzung).“
Fallen Fanfictions wirklich unter "völlig selbstständige Neuschöpfung?"
Und laut dem Artikel sind "Fortsetzungen" von dem Paragraphen komplett ausgeschlossen. Und ich denke, Fanfics kann man immer irgendwie als Fortsetzung oder als Prequels deuten.
Ich glaube jetzt eher, dass "Freie Benutzung" sowas ist, was Tarantino bei Kill Bill etc. machte.Und das Fanfics damit nichts zu tun haben.
--- Zitat von: Sg Trooper am 17.05.21, 08:35 ---Guten Morgen.
Ich bin heute auf Facebook darauf aufmerksam geworden das die Bundesregierung vorhat fas Urheber Recht für Fanfiction Autoren zu verschlechtern.
Ich sehe jetzt schon wieder eine Abmahn Welle auf ins zukommen. Ich teile mal eine Petition
die das verhindern soll.
http://chng.it/L5vTrfTyPx
--- Ende Zitat ---
Abmahnwelle bei Fanfictions ist nicht zu erwarten. Ganz ehrlich.
Seit mal realistisch. Die Mehrheit der Fanfics beziehen sich auf Werke von internationalen Konzernen, die meist in USA, England oder Japan sitzen. Und bestimmte Policies werden zentral von den USA oder Japan aus für den Rest der Welt bestimmt. Es ist bisher nicht wirklich ein Fall bekannt, wo die deutsche Dependance eines Konzerns andere Regeln für Fans gab, als für den Rest der Welt. (Das würde wahrscheinlich höchstens passieren, wenn man die Leute hier gesetzlich zu was verpflichtet.)
Selbst als Games Workshop den Damnatus Film platt machte, führte das nicht zu einer Regeländerung extra für Deutschland, sondern für die ganze Welt.
Zweitens handeln Anwälte nur im Auftrag. Die können nicht einfach drauf los klagen. Wenn die irgendwas klagen, was der Auftraggeber nicht vorher so in Auftrag gegeben hat, dann kriegen die kein Geld für.
Außerdem steht im Artikel drin, dass man eine SPEZIFISCH deutsche Formulierung aus dem Gesetz streichen will, um das Gesetz international anzupassen. Und es ist nicht so, dass die Firmen in anderen Ländern ständig Fanfic Autoren weg klagen, aber in Deutschland das Paradies für Fanfics sei.
Und übrigens: Es gibt keine Ausnahme im Gesetz, speziell für Fanfics. Bestes Beispiel ist hier Nintendo: Die klagen Fan Spiele seit Jahren aus dem Netz, lassen Fanfics aber in Ruhe. Es gibt aber kein Gesetz was sagt: "Wenn Du es aufschreibst, ist es nicht Urheberrechtsverletzend. Aber wenn Du was programmierst, dann schon."
Warum Fanfics meist in Ruhe gelassen werden liegt schlicht und ergreifend daran, dass sie schnell zu produzieren sind, und es deshalb zu viel Arbeit für Anwälte wäre, tausende Teenager zu verklagen. Und der Ertrag wäre auch immer sehr gering, da Fanfics oft eh nur von nem kleinen Kreis gelesen werden.
Und was würde es sich lohnen, ne Fanfic zu verklagen, wo nur 20 Leute die gesehen haben?
Alexander_Maclean:
@ssj
erstmal danke für die Aufschlüsselung.
Drei Anmerkungen gibt es aber aus meienr persönlichen Sicht:
- Ja, normalerweise werden Anwälte nur auf Auftrag tätig. Aber es gibt ja diese berphmt berüchtigten Abmahnanwälte. Und auch wenn deren treiben gesetztliche Grnezen gesetzt wurden, halte ich diese Luete mit den neuen regelungen eine Gefahr.
- Das was du aufgeschlüsselt hast, mag für die grundsätzliche EU verordnung gelten. Aber es scheint zumindest zu sein, dass die deutsche Verordnung strenger wird.
- Und dann das Thema Uploadfilter Mag jetzt nicht bei unbedingt bei Fanfiction greifen, aber Fanbilder und vor allen Fanfilme dürften damit ne Menge Probleme bekommen.
SSJKamui:
Ja. Uploadfilter werden die wirkliche Gefahr werden. Mit dem neuen Gesetz kann man größere Fanfic Seiten wie Animexx dazu verpflichten, per Wortfilter bestimmte Fanfic Themen ganz zu sperren. Das würde sehr leicht gehen. Dann gäbe es z.B. ne Liste mit Worten wie "Vulkanier", "Romulaner" etc. und alle Fanfics, die das verwenden, werden auto geblockt.
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