Autor Thema: FanFiction-News:  (Gelesen 132682 mal)

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Kontikinx1404

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« Antwort #405 am: 09.01.20, 18:17 »
@ Roger

Wußte ich´s doch das du noch was im Petto hast. ;) Es besteht interesse an deinen Storys.
Alle meine Geschichten sind auch in meinem Portfolio verfügbar.
Mein Portfolio: http://www.sf3dff.de/index.php/topic,3793.msg186274.html#msg186274

Alexander_Maclean

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« Antwort #406 am: 09.01.20, 22:32 »
@roger
Ich kann da konti nur zustimmen. Was zu lesen wäre toll.

Was Lego angeht. Mir fehlt es derzeit an der Zeit was grö0eres zu basteln. außerdem läuft der LDD auf meinen rechner, denn ich seit einem guten jahr habe, nicht. Und letztlich würden wir das vermutlich nur unter uns beiden ausmachen.
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Sg Trooper

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« Antwort #407 am: 17.05.21, 08:35 »
Guten Morgen.
Ich bin heute auf Facebook darauf aufmerksam geworden das die Bundesregierung vorhat fas Urheber Recht für Fanfiction Autoren zu verschlechtern.
Ich sehe jetzt schon wieder eine Abmahn Welle auf ins zukommen. Ich teile mal eine Petition
die das verhindern soll.
http://chng.it/L5vTrfTyPx

CptJones

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« Antwort #408 am: 17.05.21, 10:48 »
Guten Morgen.
Ich bin heute auf Facebook darauf aufmerksam geworden das die Bundesregierung vorhat fas Urheber Recht für Fanfiction Autoren zu verschlechtern.
Ich sehe jetzt schon wieder eine Abmahn Welle auf ins zukommen. Ich teile mal eine Petition
die das verhindern soll.
http://chng.it/L5vTrfTyPx

Obwohl es in entsprechenden Artikeln nicht erwähnt wurde, kann ich mir vorstellen dass auch Foren bassierende RPG´s da mit reinfallen dürften. Zumindest traue ich dass diesen Spezialisten mehr als zu.
Reporter: Mr Abrams, warum kam in ST 11 nicht Jar Jar Bings vor?

Abrams: Weil wir von George Lucas nicht die Genehmigung erhalten haben!

Kontikinx1404

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« Antwort #409 am: 17.05.21, 18:04 »
Vielen Dank für die Info. Das sind in der Tat keine schönen aussichten.
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sven1310

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« Antwort #410 am: 18.05.21, 11:27 »
Sein wir ehrlich, es ist bestenfalls eine Geste aber bringen, tut es rein gar nichts. Dafür ist es einfach eine zu spezielle Minderheit die keinen Interessiert.

Beispiel an der Stelle, die Geschichte rund um Artikel 13.

4,7 Millionen Unterschriften lächelnd entgegengenommen...
https://www.youtube.com/watch?v=Rwo7NQb4z40

um dann gehörig einen großen Haufen drauf zu scheißen.
https://youtu.be/OwfpVU33BFI?t=59



Kirk

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« Antwort #411 am: 18.05.21, 14:00 »
Da die Urheberrechtsreform nichts anderes ist als Art. 13 in Bundesrecht bringt das nichts mehr... Der Spielraum den die Bundesregierung und der Bundestag da hat ist sehr beschränkt und geht faktisch nur in eine Richtung strenger als die EU Vorgabe.
« Letzte Änderung: 18.05.21, 14:02 by Kirk »
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SSJKamui

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« Antwort #412 am: 19.05.21, 10:18 »
Ich könnte mir vorstellen, dass sich da jetzt nicht wirklich viel ändert.

"Durch die EU-Urheberrechtsrichtlinie wird die Ausnahme für Karikatur, Parodie und Pastiche erstmals verpflichtend für alle Mitgliedstaaten. "

Das klingt nach dem bisherigen Urheberrecht. Eigentlich war es bisher nur sicher legal, wenn man fremde Sachen übernimmt, um diese fremden Sachen zu kommentieren.

Und ich glaube, das, was im Text mit "freier Benutzung" steht ist wahrscheinlich kompletter Bullshit.

Wikipedia schreibt zu freier Benutzung:

Sie ermöglicht die Benutzung eines Werkes ohne Zustimmung des Urhebers in einem neuen, selbständigen Werk, sofern die persönlichen Züge des Originalwerkes verblassen und die des neuen Urhebers in den Vordergrund treten.

Ich frage mich: Kann das wirklich auf Fanfictions angewandt werden? Verblassen die "persönlichen Züge des Originalwerks" wirklich in einer Fanfiction? Und das Urheberrecht ist bei so etwas extremst streng. Da kann man nicht einfach Ja sagen.

Und "Werk" ist sehr weit gefasst. Da fällt nicht nur die komplette Nacherzählung von einem fremden Werk zu. Auch die Übernahme von erkennbaren Teilen sind darunter.

Im Gesetzeskommentar steht auch folgendes:

„In Übereinstimmung mit dem geltenden Recht (§ 13 LUG, § 16 KUG) sieht der Entwurf vor, daß abweichend von der Regelung in § 23 ein in Anlehnung an ein anderes Werk geschaffenes Werk dann ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden darf, wenn es sich von der Vorlage so weit gelöst hat, daß es als eine völlig selbständige Neuschöpfung anzusehen ist (freie Benutzung).“

Fallen Fanfictions wirklich unter "völlig selbstständige Neuschöpfung?"

Und laut dem Artikel sind "Fortsetzungen" von dem Paragraphen komplett ausgeschlossen. Und ich denke, Fanfics kann man immer irgendwie als Fortsetzung oder als Prequels deuten.


Ich glaube jetzt eher, dass "Freie Benutzung" sowas ist, was Tarantino bei Kill Bill etc. machte.Und das Fanfics damit nichts zu tun haben.

Guten Morgen.
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Abmahnwelle bei Fanfictions ist nicht zu erwarten. Ganz ehrlich. 

Seit mal realistisch. Die Mehrheit der Fanfics beziehen sich auf Werke von internationalen Konzernen, die meist in USA, England oder Japan sitzen. Und bestimmte Policies werden zentral von den USA oder Japan aus für den Rest der Welt bestimmt. Es ist bisher nicht wirklich ein Fall bekannt, wo die deutsche Dependance eines Konzerns andere Regeln für Fans gab, als für den Rest der Welt. (Das würde wahrscheinlich höchstens passieren, wenn man die Leute hier gesetzlich zu was verpflichtet.)

Selbst als Games Workshop den Damnatus Film platt machte, führte das nicht zu einer Regeländerung extra für Deutschland, sondern für die ganze Welt.

Zweitens handeln Anwälte nur im Auftrag. Die können nicht einfach drauf los klagen. Wenn die irgendwas klagen, was der Auftraggeber nicht vorher so in Auftrag gegeben hat, dann kriegen die kein Geld für.

Außerdem steht im Artikel drin, dass man eine SPEZIFISCH deutsche Formulierung aus dem Gesetz streichen will, um das Gesetz international anzupassen. Und es ist nicht so, dass die Firmen in anderen Ländern ständig Fanfic Autoren weg klagen, aber in Deutschland das Paradies für Fanfics sei.

Und übrigens: Es gibt keine Ausnahme im Gesetz, speziell für Fanfics. Bestes Beispiel ist hier Nintendo: Die klagen Fan Spiele seit Jahren aus dem Netz, lassen Fanfics aber in Ruhe. Es gibt aber kein Gesetz was sagt: "Wenn Du es aufschreibst, ist es nicht Urheberrechtsverletzend. Aber wenn Du was programmierst, dann schon."

Warum Fanfics meist in Ruhe gelassen werden liegt schlicht und ergreifend daran, dass sie schnell zu produzieren sind, und es deshalb zu viel Arbeit für Anwälte wäre, tausende Teenager zu verklagen. Und der Ertrag wäre auch immer sehr gering, da Fanfics oft eh nur von nem kleinen Kreis gelesen werden.

Und was würde es sich lohnen, ne Fanfic zu verklagen, wo nur 20 Leute die gesehen haben?

Alexander_Maclean

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« Antwort #413 am: 19.05.21, 15:10 »
@ssj
erstmal danke für die Aufschlüsselung.

Drei Anmerkungen gibt es aber aus meienr persönlichen Sicht:

- Ja, normalerweise werden Anwälte nur auf Auftrag tätig. Aber es gibt ja diese berphmt berüchtigten Abmahnanwälte. Und auch wenn deren treiben gesetztliche Grnezen gesetzt wurden, halte ich diese Luete mit den neuen regelungen eine Gefahr.

- Das was du aufgeschlüsselt hast, mag für die grundsätzliche EU verordnung gelten. Aber es scheint zumindest zu sein, dass die deutsche Verordnung strenger wird.

- Und dann das Thema Uploadfilter Mag jetzt nicht bei unbedingt bei Fanfiction greifen, aber Fanbilder und vor allen Fanfilme dürften damit ne Menge Probleme bekommen.
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SSJKamui

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« Antwort #414 am: 19.05.21, 16:16 »
Ja. Uploadfilter werden die wirkliche Gefahr werden. Mit dem neuen Gesetz kann man größere Fanfic Seiten wie Animexx dazu verpflichten, per Wortfilter bestimmte Fanfic Themen ganz zu sperren. Das würde sehr leicht gehen.  Dann gäbe es z.B. ne Liste mit Worten wie "Vulkanier", "Romulaner" etc. und alle Fanfics, die das verwenden, werden auto geblockt.

Alexander_Maclean

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« Antwort #415 am: 19.05.21, 18:38 »
Und das ist ja die ganze Krux.

Bisher war es ja mehr oder weniger so, dass du nur dran warst, wenn der Rechteinhaber etwas dagegen hatte. Und in der Regel gab es dadurch eine große Grauzone in der man fliegen konnte - genauso wie wir hier - weil man ganz einfach nicht genug Strahlkraft hatte, um da aufzufallen. Klar das größere Projekte wie früher Highlander und zuletzt Axanar da besonders auf den deckel bekommen haben, ist eine andere Geschichte.

Aber mit dem neuen Gesetz müssen rein theoretisch maßnahmen getroffen werden, alles zu filtern, was irgendwie die Rechte der Marke betrifft und nicht unter die Ausnahmen fallen.
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Kirk

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« Antwort #416 am: 19.05.21, 19:22 »
So etwas wie "freie Nutzung" wie in den USA gab es im Deutschen Recht eh nie... Ansonsten hat SSJKamui eigentlich die Situation schon gut geschildert. Und mal ganz ehrlich, ich erinnere mich noch als Nintendo Lets Plays ihrer Spiele weggeklagt hat, oder eine gewisse dänische Spielwarenfirma, deren Verhalten gezeigt hat das die eigenden Fans Verklagen immer ein Schnitt ins eigene Fleisch ist egal wie viel (oder wenig) man recht hat. Dazu muss man bedenken das FF ja die eigene Marke am Leben hält, und vor allem bei den Fans auch im Gespräch. Daher kann der Nutzen der FF deutlich höher sein als der "Schaden".
Dazu müsste man erstmal einen Schaden der FF nachweisen, ansonsten gibt es nur eine Unterlassungserklärung und die Kostet den Rechteinhaber prinzipiell wohl mehr als sie nutzt. 

@Alex

Wird ein Anwalt selbständig tätig kann man das ganze was von dem Kommt in die Tonne Schmeißen, der geht nie vor Gericht, denn Klagen kann der nur mit Auftrag.

Ne, die Deutsche Umsetzung entspricht im weitesten Sinne der EU Vorgabe. Und grade bei Bildern und Ton sowie Bewegtbild bringt es Rechtssicherheit da dort genaue Zahlen drin stehen wie viel man Verwenden darf, bisher war man dort immer vom Richter abhängig. Der eine hat bei zwei Noten eines Musikstücks schon ne Urheberrechtsverletzung festgestellt, wärend andere es ok fanden, ohne Legitimation des Zitatrechts, ganze Szenen aus Filmen zu verwenden.



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Alexander_Maclean

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« Antwort #417 am: 19.05.21, 19:44 »
@kirk
Trotzdem kommen automatisierte Uploadfilter und die können nicht immer unterscheiden, ob das Ganze unter Freigrenze fällt oder nicht. Und um etwagige Klagen zu vermeiden, werden diese Filter generell staffer eingestellt, als notwendig.

Sprich egal wie man es dreht und wendet, die Beweislast ist ungekehrt.

Woebi es natürlich richtig ist, dass klare Richtlinien etabliert werden. Aber solange kein Geld verdient wird, sollte da ein wenig mehr Freiheit herrschen.
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SSJKamui

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« Antwort #418 am: 20.05.21, 11:03 »
Wie gesagt. Bei Fanfics ist die Situation, dass die einfach zu produzieren sind, und deshalb normalerweise die Bekämpfung mehr kostet als bringt.

Durch Upload Filter wird das wie gesagt deutlich Kostengünstiger, Fanfics zu unterbinen.

Und man muss auch bedenken, dass wir im letzten Jahrzehnt ne massive Konzentration der Plattformen hatten. Bis 2010 gabs massig kleine Seiten und Foren mit Zeug. Heute sterben die Kleinen immer mehr aus und es konzentriert sich entweder auf Großplattformen wie Deviantart, Animexx etc. oder auf GIganten wie Facebook und Youtube. Das Netz ist heutzutage weit weniger dezentral, als es mal war.

Ich meine auch, ganz früher war die eigene Homepage auch normaler. Ich meine mich erinnern zu können, dass es in der Bravo  oder deren Screenfun Heft mal nen Grundkurs HTML gab. Heute hat kaum einer als Privatperson ne eigene Homepage. Das wurde alles durch Social Media ersetzt.
« Letzte Änderung: 20.05.21, 11:06 by SSJKamui »

Tolayon

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« Antwort #419 am: 30.10.21, 18:17 »
Ich denke mal, dass die Verbreitung der hier veröffentlichten Fan-Fictions allein im hiesigen Forum keinerlei Anlass zu juristischen Abmahn-Wellen geben sollte. Anders mag es vielleicht aussehen, wenn jemand auf einer viel größeren Plattform veröffentlicht und zehntausende Leser/ Zuschauer hat (je nach Medium).

Was die Schöpfungshöhe betrifft, so sind maximal eigenständige Werke (mit eigenen Charakteren/ Crews und Schiffen) immer höher einzustufen als solche, die überwiegend oder ausschließlich Variationen von Canon-Ereignissen und den mit ihnen verbundenen Charakteren sind.
Wobei gerade letzteres den ursprünglichen Sinn von Fan-Fiction ausmacht (erinnert sich noch wer an die Anfänge bezüglich STAR TREK in den 70ern? Kirk und Spock als schwules Paar, Prägung des "Mary Sue"-Phänomens?).

 

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