Autor Thema: FanFiction-News:  (Gelesen 132711 mal)

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SSJKamui

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Antw:FanFiction-News:
« Antwort #420 am: 03.11.21, 21:33 »
Kleiner Nachtrag: Die meisten Abmahnungen von Fanwerken betreffen eher Markenrechts- als Urheberrechts Fragen. Es gibt den Passus, dass ne Marke gestrichen werden kann, wenn sie nicht mehr genau einem Produkt zugeordnet werden kann. (Siehe Tempo = Synonym für Taschentuch. Oder Legos Scheiss von wegen "Ihr sagt zu anderen Produkten gefälligst Klemmbaustein sonst gibts Ärger") Da haben Firmen stellenweise massive Angst vor.

Der Grund wird in der Regel zwar vorgeschoben sein, aber der Hebel bei Fanwerken ist das Markenrecht. Urheberrecht geht nämlich auch von der Menge aus, die kopiert wurde, grob gesagt. Und wie Wertvoll das war. Und es gibt Fanwerke, die nur aus sehr wenig direkten Kopien bestehen und trotzdem eins drauf gekriegt haben. Beispielsweise ein Mariospiel was nur 2 Sprites übernommen hatte. Und diese Sprites kriegt man an jeder Ecke. Die sind nicht besonders Wertvoll.

Urheberrechtlich war da nicht sonderlich viel zu holen.

Was bei Urheberrecht stärker einschlug war z.B. der Fall der Erben Dracula gegen Friedrich Murnau. Murnau hat alle Namen geädert, aber fast 90 Prozent der Handlung aus Dracula übernommen. Der bekam da ziemlich eins aufs Dach.

Die Argumentation, die man bei Fanwerken macht ist deshalb auch die, dass man Offiziell sagt, sowas schmälert die Wirkung der Marke, da Fans unkontrolliert zu einer Marke Produkte erzeugen können.

Die Logik ist hier die: Eine Marke ist im Kern das Recht, Anderen die Nutzung von etwas zu untersagen.  Und je mehr Fans unkontrolliert vom Rechteinhaber Zeug ins Netz stellen können, umso stumpfer wird das Schwert der Marke.

Quasi grob gesagt. Wenn Leute 2 Millionen zahlen wollen, um mit einer Marke X was machen zu können, dann ist die Marke was Wert. Wenn Tausende ohne Frage oder Verfolgung was Ähnliches machen können, dann unterhölt dies aber die Mächtigkeit der Marke und belohnt "illegales" Verhalten.

Deshalb auch diese dämlichen Star Trek Fanfilm Regeln. Von wegen man darf den Fanfilm nicht mehr "Star Trek : XY", nennen, sondern muss das "XY: Ein unofizieller Star Trek Fanfilm" nennen. Dies bedeutet in anderen Worten: "Sagt den Leuten klipp und klar, dass Ihr Vollidioten nur von uns toleriert werdet aber hier gar nichts offiziell ist."

Und jedenfalls. Nach dem Markenrecht kann man schneller einen höheren Schaden als Firma kalkulieren, als mit dem Urheberrecht. Mit dem Urheberrecht muss der Verklagte schon ordentlich viel Wichtiges kopiert haben, um dem ans Leder zu können.  Mit dem Markenrecht geht das schneller. Ein Kurzcomic "Captain Kirk geht zum Autohändler" ist keine große Urheberrechtsverletzung, weil man nur Namen und ein paar Aussehensdetails nimmt. (Deren Rechte eher bei Shatner selbst liegen.) Aber man kann schneller ne Verwässerung der Marke beklagen.

 

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