Also, bei der Gewichtung der Punkte kommt es auch darauf an, ob das Rechtssystem der Föderation eher utilitaristisch (nach dem Grundsatz \"Das Wohl von Vielen wiegt schwerer als das Wohl von Wenigen oder einem Einzelnen\") oder eher deontologisch (hauptsächlich nach dem Grundsatz \"Gleiches Recht für Alle und zu jeder Zeit\") ist. Bei einem utilitaristischen Ansatz würden wahrscheinlich die positiven und negativen Punkte stärker miteinander \"verrechnet\".
Teilweise hege ich die Vermutung, die Föderation vertritt teilweise auch eine \"Tugendethik\". Unter dem Gesichtspunkt müsste es natürlich eine komplett von der Situation abhängige Bewertung geben, die sich am stärksten am Ergebnis des Handelns orientiert. (Wie Aristoteles gesagt hatte, bei Tugenden ist die \"goldene Mitte\" richtig, nicht zu wenig aber auch nicht zu viel. Zum Beispiel sei Sparsamkeit gut und Verschwendung schlecht, aber Geiz währe nach Aristoteles auch nicht gut.)
Dann spielt natürlich auch der Punkt der \"Rechtsauslegung\" eine wichtige Rolle. Da wird in der modernen Hermeneutik eher nach dem Sinn der Gesetze gefragt und nicht nach dem Wortlaut und der oberste Sinn der Gesetze ist ja, Bürger vor Schaden zu bewahren. Diese Überlegung spräche auch für eine reduktion des Strafmaßes.
Das Motiv der Tat würde auch für eine Strafmilderung sprechen, da man da ja nicht von einem \"Bösen Willen\" sprechen kann. Da gibt es aber noch den Einwandt, dass der Zweck nicht die Mittel heiligt. Außerdem müsste man auch nach Kant fragen, ob das wirklich eine Tat war, die rein aus dem Willen, Gutes zu tun begangen wurde, oder ob es da nicht doch auch persönliche Motive gab.