Autor Thema: Zivile Fluglizenz und Offizierspatent  (Gelesen 6565 mal)

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Tolayon

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Zivile Fluglizenz und Offizierspatent
« am: 08.05.11, 12:53 »
Nachdem schon ausführlich über die Akademie der Sternenflotte diskutiert wurde, möchte ich nun näher auf den personellen Aspekt der zivilen Raumfahrt eingehen. Da es dazu im Canon-Bereich nur vage Andeutungen gibt, sind wir auf Spekulationen angewiesen, die vom gesunden Menschenverstand und Begebenheiten der heutigen zivilen See-Schiffahrt geleitet werden.
Solltet ihr zu einigen Details anderer Meinung sein, wäre ich dankbar davon zu lesen.

Zum Anfang kurz die einfache Fluglizenz, die sich auf Shuttles und maximal Runabouts in der Danube-Größenordnung bezieht:

Für Sublicht-Shuttles dürfte die Ausbildungszeit zwischen drei und sechs Monaten, je nach Intensität des Trainings variieren - gegebenenfalls sogar noch kürzer.
Warpfähige Shuttles im niedrigen Geschwindigkeits-Bereich könnten dementsprechend zwischen fünf und neun Monaten Trainingszeit in Anspruch nehmen.

Kommen wir nun zu den größeren, aber nicht zwangsläufig immer schnelleren Schiffen.
Zunächst einmal gibt es hier im Zivilbereich zahlreiche, meis kleinere planetare Flotten (ob staatlich oder privat), deren Ausbildungsstandard wie eigentlich auch schon bei der einfachen Fluglizenz mehr oder weniger stark voneinander abweichen dürfte. Auf Föderationsebene wäre daher eine Vergleichstabelle sinnvoll, vor allem auch um gegebenenfalls Defizite kompensieren zu können.
Der Einfachheit halber gehe ich auch hier von einem übergreifenden, föderationsweiten (d.h. überwiegend erdbasierten) System bei zivilen Patenten und Mannschaftslizenzen aus.

Bei den niederen Laufbahnen würde ich Mannschaften und "Unteroffiziere" zu sogenannten "Bootsmännern" zusammenfassen; deren Hierarchie wäre in bis zu vier Stufen untergliedert, vom einfachen "Deckmann" bis hin zum "Obermaat". Die Ausbildung würde zwischen einem halben bis einem Jahr (maximal auch eineinhalb) dauern, je nach Struktur der Ausbildung, gewähltem Fachbereich und Art des beabsichtigten Einsatzes.

Für ein volles Offizierspatent wären wiederum drei Jahre zu veranschlagen, wovon die ersten eineinhalb praktisch an jeder zivilen Raumfahrt-Akademie absolviert werden können. Aber spätestens für die darauffolgende Spezialisierung muss der Kadett auf eine Spezial-Akademie wechseln, je nachdem ob er etwa nur im Frachttransport der Handelsmarine, in der Passagier-Kreuzfahrt oder auf einem Bergbauschiff dienen will. Hier gibt es wiederum weitere Spezialisierungsmöglichkeiten für die entsprechenden Unterabteilungen an Bord des jeweiligen Schiffs.

Die Hierarchie ist im Gegensatz zur Sternenflotte auch beim Offizierspatent etwas flacher (von planetaren Ausnahmen vielleicht abgesehen), es gibt nur vier Stufen:

  • 1. Stufe - Hilfsoffizier, Dritter Offizier, stellvertretender Abteilungsleiter (je nach Erfahrung)
  • 2. Stufe - Abteilungsleiter (meist Schiffsarzt, Sicherheits-Chef, Computeroffizier; auf kleineren Schiffen auch Chefingenieur, auf größeren oft Zweiter Ingenieur); auch Zweiter Offizier im Kommandobereich
  • 3. Stufe - Erster Offizier, oft Chefingenieur auf größeren Schiffen
  • 4. Stufe - Captain; mit erweiterter Befugnis (auch im Direktorats-Bereich) je nach Organisation auch Commodore, selten "Admiral" (planetare Ausnahmen)

In der Praxis sind jeweils mögliche konkrete Rangtitel (beim Ersten Offizier z.B. "Erster Maat", "First Lieutenant" oder "Vice Captain") samt dazugehörigen Abzeichen und Dienstkleidung/ Uniformen lediglich Maskierungen des obigen vierstufigen Systems. Das zivile Offizierspatent ist innerhalb der Föderation universell in den föderationsweit operierenden Organisationen anwendbar, lediglich beim konkreten Aufgabenbereich wäre eine kleine Umschulung vonnöten (etwa, wenn im Extremfall ein Bergbau-Captain in den Passagier-Sektor wechseln möchte).

"Flaggoffiziere" als eigenständige Laufbahn sind im Zivilbereich nicht vorgesehen; an ihrer Stelle haben die jeweiligen Organisationen Direktoren, die für die jeweiligen Abteilungen zuständig sind. Ob nun ein Captain zu einem Posten aufsteigt oder er von einem reinen Verwaltungs-Manager ohne nennenswerte aktive Raumfahrterfahrung bekleidet wird, ist im Grunde genommen egal und wird gegebenenfalls je nach Organisation intern geregelt.

Noch ein kurzer allgemeiner Vergleich mit der Sternenflotte:
Ein ziviler Captain befindet sich grundsätzlich auf der Ebene eines "militärischen" Commanders, der Erste Offizier wäre dementsprechend das Äquivalent eines Lieutenant-Commanders oder auch nur Lieutenants. Höchstens ein zum "Commodore" aufgestiegener Captain könnte mit seinem gleichnamigen Sternenflotten-Pendant wirklich auf Augenhöhe verhandeln, ohne aber dessen Posten einzunehmen.
Denn grundsätzlich gilt, dass es leichter ist von der Sternenflotte in den zivilen Bereich zu wechseln als umgekehrt; in letzterem Fall wären ausgiebige Tests und Umschulungen nötig, unter Umständen müsste ein einstmals ziviler Captain sich erst wieder als Erster Offizier auf einem Schiff der Sternenflotte behaupten.
« Letzte Änderung: 08.05.11, 14:11 by Tolayon »

ulimann644

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Antw:Zivile Fluglizenz und Offizierspatent
« Antwort #1 am: 08.05.11, 13:01 »
@Toly
Ich finde die Ausbildungszeiten für Shuttles viel zu hoch angesetzt. Man bedenke, dass Wes Crusher das Fliegen einer GALAXY beinahe nebenbei an Bord der ENT lernte...

Und wenn so ein Bubi eine GALAXY fliegen kann, dann sollte ein Shuttle ein Klacks sein...

Was die Flugerlaubnis angeht: Da habe ich es in TIMELINE so gehalten, dass Dheran in der SF extra eine Lizenz erwerben musste, obwohl er auf Andoria bereits die zivile Erlaubnis erhalten hatte...

Alexander_Maclean

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Antw:Zivile Fluglizenz und Offizierspatent
« Antwort #2 am: 08.05.11, 13:33 »
In sache flugerlaubnis würde ich sagen, dass es da eine gewisse rangordnung gibt.

In "Der Trill kandidat" meint der Schützling von Dax, dass er eine Klasse 5 Lizenz hat. jadzia empfhielt im darauf zu SF zu gehen, weil talentierte Piloten gesucht werden.

daraus leite ich folgendes ab:

- innerhalb der Föderation gibt es einen allgemeinen Standard, was Fluglizenzen angeht.
Was dazu führt, dass die Lizenzen übertragbar sind. also wer zivil eien Klasse 3 erreicht hat, muss das bei der SF nicht nachmachen.

Aber drei Monate für ein Non warp Lizenz. das wäre, als würde man fürs Mofa drei Monate lernen müssen.
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Tolayon

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Antw:Zivile Fluglizenz und Offizierspatent
« Antwort #3 am: 08.05.11, 14:23 »
Es wird hier immer so getan, als wäre ein Shuttle zu fliegen exakt das Gleiche wie ein Auto oder noch viel leichter ein Moped zu fahren.
Aufgrund der Automation dürfte das im 24. Jahrhundert einerseits auch tatsächlich der Fall sein, aber andererseits bewegt man sich immer noch in einem lebensfeindlichen Medium, in diesem Fall dem Weltraum. Das heißt der Pilot sollte zumindest auch ein technisches Grundverständnis für den Fall der Fälle haben. Denn selbst wenn gerade bei einem havarierten Sublicht-Shuttle Hilfe jederzeit unterwegs ist, könnten ungünstige Umweltbedingungen bis hin zu lokalen Anomalien eine Unterstützung doch zumindest etwas erschweren.
Es kann also nicht schaden, wenn man sein Shuttle notfalls auch selbst wieder halbwegs zu reparieren vermag.

Der Weltraum, selbst innerhalb eines Sternensystems ist wie gesagt nicht wirklich so harmlos wie eine Straße oder ein ungepflasterter Weg auf der Oberfläche eines Planeten; man muss sich auf jeden Fall auch in drei Dimensionen anstatt wie dort nur zwei orientieren können.
Wenn, dann würde ich eine Shuttle-Lizenz eher mit einem Bootsführerschein oder gar einer Pilotenlizenz für kleine Flugzeuge als dem Führerschein für Mopeds gleichsetzen. Sicher können die Leute im 24. Jahrhundert alles Wichtige über den Weltraum bereits in der Schule lernen, so dass für die eigentliche Lizenz tatsächlich nur maximal ein paar Wochen nötig sind. Allerdings sollte man sich immer darüber im Klaren sein, dass der Weltraum nun einmal nicht ganz so gefahrlos ist wie der sichere Boden unter den Füßen.

Natürlich ist die Größe des Weltraums auch wieder ein Vorteil was das Vermeiden von Zusammenstößen angeht, allerdings kann sich das in einem Asteroidenfeld auch schnell wieder ändern.

Max

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Antw:Zivile Fluglizenz und Offizierspatent
« Antwort #4 am: 08.05.11, 14:43 »
Es wird hier immer so getan, als wäre ein Shuttle zu fliegen exakt das Gleiche wie ein Auto oder noch viel leichter ein Moped zu fahren.
Aufgrund der Automation dürfte das im 24. Jahrhundert einerseits auch tatsächlich der Fall sein, aber andererseits bewegt man sich immer noch in einem lebensfeindlichen Medium, in diesem Fall dem Weltraum.
Für weite Teile des zivilen Flugverkehrt hielte ich aber gerade den hohen Grad der Automatisierung für ausschlaggebend. Für den "Nahverkehr" braucht man also quasi gar keine Flugkenntnisse: Man setzt sich in das Shuttle und sagt dem Computer, wo man hin will; am Ziel angekommen, steigt man einfach nur aus. Eine einfachere Form zu reisen, kann es kaum geben.

ulimann644

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Antw:Zivile Fluglizenz und Offizierspatent
« Antwort #5 am: 08.05.11, 15:13 »
Es wird hier immer so getan, als wäre ein Shuttle zu fliegen exakt das Gleiche wie ein Auto oder noch viel leichter ein Moped zu fahren.
Aufgrund der Automation dürfte das im 24. Jahrhundert einerseits auch tatsächlich der Fall sein, aber andererseits bewegt man sich immer noch in einem lebensfeindlichen Medium, in diesem Fall dem Weltraum. Das heißt der Pilot sollte zumindest auch ein technisches Grundverständnis für den Fall der Fälle haben. Denn selbst wenn gerade bei einem havarierten Sublicht-Shuttle Hilfe jederzeit unterwegs ist, könnten ungünstige Umweltbedingungen bis hin zu lokalen Anomalien eine Unterstützung doch zumindest etwas erschweren.
Es kann also nicht schaden, wenn man sein Shuttle notfalls auch selbst wieder halbwegs zu reparieren vermag.

Der Weltraum, selbst innerhalb eines Sternensystems ist wie gesagt nicht wirklich so harmlos wie eine Straße oder ein ungepflasterter Weg auf der Oberfläche eines Planeten; man muss sich auf jeden Fall auch in drei Dimensionen anstatt wie dort nur zwei orientieren können.
Wenn, dann würde ich eine Shuttle-Lizenz eher mit einem Bootsführerschein oder gar einer Pilotenlizenz für kleine Flugzeuge als dem Führerschein für Mopeds gleichsetzen. Sicher können die Leute im 24. Jahrhundert alles Wichtige über den Weltraum bereits in der Schule lernen, so dass für die eigentliche Lizenz tatsächlich nur maximal ein paar Wochen nötig sind. Allerdings sollte man sich immer darüber im Klaren sein, dass der Weltraum nun einmal nicht ganz so gefahrlos ist wie der sichere Boden unter den Füßen.

Natürlich ist die Größe des Weltraums auch wieder ein Vorteil was das Vermeiden von Zusammenstößen angeht, allerdings kann sich das in einem Asteroidenfeld auch schnell wieder ändern.

Grundsätzlich richtig - und ich bin weit entfernt davon das Fliegen im Weltall zu verharmlosen...
Andererseits bin ich der Meinung, dass ein Zeitraum von drei Monaten völlig ausreicht, wenn man jeden Tag mehrere Stunden übt. Für meinen Autoführerschein habe ich 20 Fahrstunden gebraucht - es wäre also machbar gewesen, bei einem intensiven Unterricht in Arbeitstag-Manier, innerhalb von nur 3 Tagen Autofahren zu lernen und die Prüfung abzulegen. ( Ich lasse hier die Theorie mal unberücksichtigt )
Umgerechnet auf den Akademiealltag könnte man also vermuten, dass man dort einen Autoführerschein innerhalb von 2 Wochen erwerben könnte. ( Den Punkt drillmäßig unterwiesen werden zu können sollte man nicht unterschätzen )

Man sollte also vermuten, dass man da in drei vollen Monaten schon was reißen kann.

@Alex
Für ICICLE halte ich es so, dass es vier Abstufungen bei den Fluglizenzen gibt ( Silbernes Fliegerabzeichen 1. und 2. Klasse und Goldenes Fliegerabzeichen 1. und 2. Klasse )
Wobei Silber 2. Klasse für Jäger und Shuttles - Silber 1. Klasse für Runabouts - Gold 2. Klasse für leichte Raumer ( bis etwa zur Größe der STEAMRUNNER-KLASSE ) und Gold 1. Klasse für Großraumschiffe steht ( Mit Gold 1. Klasse darf man dann quasi alles fliegen ) Wobei ich voraussetze, dass man für jede höhere Klasse die vorherige bestehen muss um zugelassen zu werden - also nicht möglich ist, dass Jemand die Goldenen Schwingen bekommt, ohne vorher die Silberschwingen zu haben, oder Gold 1. Klasse ohne Gold 2. Klasse.

Alexander_Maclean

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Antw:Zivile Fluglizenz und Offizierspatent
« Antwort #6 am: 08.05.11, 19:20 »
@Alex
Für ICICLE halte ich es so, dass es vier Abstufungen bei den Fluglizenzen gibt ( Silbernes Fliegerabzeichen 1. und 2. Klasse und Goldenes Fliegerabzeichen 1. und 2. Klasse )
Wobei Silber 2. Klasse für Jäger und Shuttles - Silber 1. Klasse für Runabouts - Gold 2. Klasse für leichte Raumer ( bis etwa zur Größe der STEAMRUNNER-KLASSE ) und Gold 1. Klasse für Großraumschiffe steht ( Mit Gold 1. Klasse darf man dann quasi alles fliegen ) Wobei ich voraussetze, dass man für jede höhere Klasse die vorherige bestehen muss um zugelassen zu werden - also nicht möglich ist, dass Jemand die Goldenen Schwingen bekommt, ohne vorher die Silberschwingen zu haben, oder Gold 1. Klasse ohne Gold 2. Klasse.

Das auf alle Fälle.

anders wäre es auch nicht sehr sinnvoll.
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Tolayon

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Antw:Zivile Fluglizenz und Offizierspatent
« Antwort #7 am: 11.06.11, 22:20 »
Ich möchte noch einmal auf die bereits im Eingangspost angerissene Stellung des Chefingenieurs im zivilen Bereich eingehen.
Vor Kurzem habe ich wieder eine Dokumentation über den Mega-Containerfrachter "Emma Maersk" gesehen und dort hatten Captain und Chefingenieur die beiden größten Quartiere direkt unterhalb der Brücke; erst darunter folgten die kleineren Quartiere für die übrigen Offiziere.
Der Grund für diese Sonderstellung dürfte sein, dass ein Boot/ Schiff zum Betrieb mindestens zwei Personen benötigt: Einen Steuermann und einen Maschinisten. Das sieht man im StarTrek-Universum auch ganz gut in der computeranimierten Fan-Serie "Aurora", wo der Captain das kleine Frachtschiff selbst steuert und das einzige weitere Besatzungsmitglied die vulkanische Ingenieurin ist.

Ich weiß jetzt nicht genau wie das bei den heutigen Kriegsmarinen ist, aber in der Sternenflotte hat der Chefingenieur meist eine deutlich untergeordnete Rolle, er könnte vom Rang her sogar ein Unteroffizier sein - nur in "Enterprise" war Trip vollwertiger Commander und man hatte durchaus den Eindruck, dass er ebenso wichtig war wie T'Pol.

Aus obiger Tradition heraus würde ich es demnach so halten, dass zumindest auf größeren/ wichtigeren Zivilschiffen der Chefingenieur auf einer Ebene mit dem Ersten Offizier steht.
Oder glaubt ihr, dass der Status des obersten Technikers im Zuge der Automatisierung soweit heruntergestuft werden kann/ sollte, dass er stets nur ein gleichwertiger Führungsoffizier unter mehreren ist?

Oddys

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Antw:Zivile Fluglizenz und Offizierspatent
« Antwort #8 am: 12.06.11, 07:32 »
Also für mich sthet die komplette Führungscrew auf einer Ebene. Nur der Captain steht darüber. Der erste Offizier nimmt er eine gehoben Stellung ein wenn er derzeit das Schiff kommandiert. Aber auch jeder andere Führungsoffizier kann diese Stellung einnehmen wenn er zum Beispiel eine Außenmission leitet.

Visitor5

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Antw:Zivile Fluglizenz und Offizierspatent
« Antwort #9 am: 12.06.11, 16:01 »
Zitat
Aus obiger Tradition heraus würde ich es demnach so halten, dass zumindest auf größeren/ wichtigeren Zivilschiffen der Chefingenieur auf einer Ebene mit dem Ersten Offizier steht.

Auf Star's Nova-Schiff ist das Quartier des Chefingenieurs auf dem Maschinendeck, neben dem Hauptmaschinenraum und eines der größten Quartiere.

Hm, am Besten ließe sich dieses Problem mit einer grundsätzlichen Formel lösen, bei der Dienstposten nach materieller Verantwortung und Anzahl der unterstellten Personen verglichen werden, aber dann wird es richtig Komplex, schließlich müssen unterschiedliche Dienstposten auf unterschiedlichen Schiffsklassen miteinander verglichen werden...

Auf den derzeitigen Schiffen ist die Technische Abteilung mit die größte an Bord, somit ist es klar, dass diesem Abteilungsleiter durchaus gewisse Privilegien zustehen.

Haben wir ein Schiff bei dem die Truppe für die Schiffsführung etwa gleichstark ist wie die der Technischen Abteilung, dann ist es durchaus möglich den Chefingenieur mit dem Ersten Offizier auf eine Stufe zu heben.

Tolayon

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Antw:Zivile Fluglizenz und Offizierspatent
« Antwort #10 am: 20.08.11, 23:04 »
In der heutigen Handelsmarine ist es möglich, bereits mit 12 Jahren als Schiffsjunge anzuheuern (sofern die Eltern ihr Einverständnis dazu geben).
Diese Praxis könnte man eigentlich unverändert für das raumfahrende Gegenstück übernehmen; speziell hinsichtlich des Offizierspatents habe ich mir folgende Gedanken gemacht:

- Eintritt in die (Handels-)Akademie mit 16 oder bei entsprechender Begabung bereits mit 15 Jahren

- Abschluss nach drei Jahren, Dienstantritt als Offizier mit 18/ 19

- Mindestdienstzeit pro Rangstufe ein Jahr, als Erster Offizier besser zwei --> Captain mit frühestens 21/ 22(!) Jahren

Natürlich bezieht sich letztere Angabe nur auf die Mindestdienstzeiten; aber könntet ihr euch selbst bei längerer Dienstzeit vorstellen, dass man bereits mit Mitte 20 regulär einen großen Frachter/ Passagierschiff kommandieren darf, oder sollte der Kandidat doch besser bis Ende 20/ Anfang 30 warten?

ulimann644

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Antw:Zivile Fluglizenz und Offizierspatent
« Antwort #11 am: 21.08.11, 01:05 »
Ich würde sagen, Anfang 30 klingt besser - und auch einleuchtender.

 

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