Autor Thema: Direktiven der Föderation  (Gelesen 8158 mal)

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darett

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Direktiven der Föderation
« am: 11.05.12, 01:01 »
Direktive 1 - Hauptdirektive - Nichteinmischung in die Entwicklung fremder Zivilisationen
Die hauptdirektive verbietet allen Sternenflottenschiffen, Raumflottenschiffen und Angehörigen jegliche Einmischung in die normale Entwicklung fremder Kulturen und Gesellschaften. Die Einhaltung dieser Richtlinie steht über dem Schutz von Raumschiffen und Angehörigen der Sternenflotte. Verluste werden toleriert, soweit sie zur Einhaltung dieser Direktive erforderlich sind

Direktive 2 - Schutz fremder intelligenter Lebewesen
Unter keinen Umständen, auch nicht, um sich oder das Leben seiner Besatzung zu beschützen, darf ein Offizier der Sternenflotte einer intelligenten Lebensform vorsätzlich Schaden oder Verletzungen zufügen, außer wenn solch eine Handlung im Interesse der Hauptdirektive benötigt wird.

Direktive 3 - Schutz fremder intelligenter Lebewesen (siehe auch Direktive 2)
Es ist die eines Offiziers, sich mit allen Hilfsmitteln seines Kommandos zu bemühen, um die Leben intelligenter Lebensformen zu beschützen, auch wenn er dabei selbst oder sein Schiff in Gefahr bringt. Tätigkeit oder Untätigkeit, die indirekt einer intelligenten Lebensform Schaden zufügt, ist eine gleichwertige Verletzung wie ein Verstoß gegen Direktive 2.

Direktive 4 - Befolgung der befehle Vorgesetzter
Ein Offizier soll die ihm gegebenen Befehle seiner Vorgesetzten nachbesten Kräften befolgen und ausführen, es sei sie verstoßen gegen die Direktiven 1-3.

Direktive 5 - Schutz der Föderation
Jedes Mitglied der Sternenflotte, Raumflotte Angehörigen jegliche hat seine gesamte Kraft für die Sicherheit der Vereinten Föderation der Planeten, sowie dessen Vertreter einzusetzen. Es sei den das solche Handlungen gegen die Direktiven 1-4 verstößt.

Direktive 6 - Selbstzerstörung bei Verseuchung
Wenn das gesamte Bordpersonal eines Schiffes durch einen Virus oder ähnliches umgekommen ist, oder am Ende von 24 Stunden durch eine Krankheit handlungsunfähig ist, muß das Schiff zerstört werden, um andere Lebensformen und Raumschiffe vor der Verseuchung zu bewahren.

Direktive 7 - Quarantäne von Talos IV
Weder ein Notfall noch irgend ein anderer Umstand erlaubt es ein Sternenflottenschiff sich Talos IV zu nähern oder zu besuchen. Die Nichtbeachtung dieser Direktive zieht die Todesstrafe nach sich

Direktive 8 - Verbot des Eintritts in Romulanisches & Klingonisches Gebiet
Keinem Föderationsschiff ist es erlaubt, durch die Neutrale Zone in das Gebiet des Romulanischen & Klingonisches Sternenimperiums einzutreten, außer wenn dieser Verstoß durch die Direktiven 1-5 gerechtfertigt ist.

Direktive 9 - Verbot des Anfluges von einem unter Quarantäne gestellen Schiffes, Planeten oder Sonnensystem
Kein Föderationsschiff darf einen Planeten oder ein Sonnensystem besuchen, das von der Vereinten Föderation der Planeten unter Quarantäne gestellt wurde, außer wenn dieser Kontakt durch die Direktiven 1-5 nötig wird.

Direktive 10 - Verantwortung und Strafverfolgung
Ein Offizier der Sternenflotte ist unter den Gesetzen und Verordnungen der Vereinten Föderation der Planeten, seiner Mitgliedsplaneten und seiner Vertreter, die Raumflotte eingeschlossen, verantwortlich. Er ist der Bestrafung bzw. Strafverfolgung durch Außenauthoritäten für jede Verletzung der besagten Gesetze und Verordnungen verantwortlich.

Direktive 11 - Vertragsachtung und Hilfestellung für die Vertragspartner
Ein Offizier der Sternenflotte soll Verträge und Vereinbarungen der Föderation und seiner Mitgliedsplaneten ehren und jede Hilfe oder Beistand unter Berücksichtigung der Sternenflotten Direktiven zur Verfügung stellen, die von den Unterzeichneten der besagten Verträge und Vereinbarungen benötigt wird.

Direktive 12 - Reaktion auf annähernde Schiffe ohne Kommunikation
Bei Annäherung eines Raumschiffes, mit dem keine Kommunikationsverbindung besteht oder möglich ist, sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

Direktive 13 - Verbot der Informationsweitergabe an feindliche Lebewesen
Jedem Angehörigen der Sternenflotte ist es verboten Feinden der Föderation mit Informationen oder ähnliches zu unterstützen, ebenso wie Gruppen, die eine Gefahr für die Sicherheit der Föderation, seiner Mitgliedsplaneten und seiner Vertreter darstellt.

Direktive 14 - Gebührliches Benehmen
Ein Offizier soll nicht in ein ungehöriges oder ungebührliches Benehmen zurückfallen oder anderen Lebensformen ein offensives oder belästigendes Verhalten zeigen.

Direktive 15 - Schutz der Führungsoffiziere
Kein Führungsoffizier darf sich ohne bewaffnete Eskorte in eine Gefahrenzone beamen oder in ein Gebiet, daß nicht mit höchstmöglicher Sicherheit als ungefährlich betrachtet werden kann.

Direktive 16 - Gerichtsbarkeit an Bord
Ein Offizier kann von mind. 3 Offizieren vom Kommandorang durch ein Kriegsgericht an Bord verurteilt werden für Verbrechen, die er in Verletzung von Direktiven der Sternenflotte oder Gesetze der Föderation oder seiner Mitgliedsplaneten begangen hat.

Direktive 17 - Kommandoübernahme bei Abwesenheit des kommandierenden Offiziers
In der Abwesenheit des kommandierenden Offiziers oder wenn dieser getötet wird, als untauglich oder unfähig betrachtet wird, hat der ranghöchste Offizier, auch wenn er nicht zur Stammbesatzung gehört, das Kommando zu übernehmen.

Direktive 18 - Verbot der Meuterei (siehe auch Direktive 4)
Es ist einem Offizier und der Besatzung verboten, eine Meuterei gegen seinen Vorgesetzten anzuzetteln oder an ihr beteiligt zu sein. Ein verstoß dagegen zieht eine Kriegsgerichtsverhandlung nach sich und kann von Gefängnis- bis hin zur Todesstrafe führen.

Direktive 19 - Pflichtentbindung
Ein Offizier kann jederzeit von seinen Pflichten entbunden werden (siehe Direktive 17), wenn der Schiffsarzt oder von mind. 2 Offizieren von Kommandorang , die eine Prüfung durchgeführt haben, für medizinisch oder psychologisch untauglich befunden wurde.

Direktive 20 - Hilfe sowie offensive Maßnahmen gegenüber Föderations- und anderen Schiffen
Föderationsschiffe sollen jede Hilfe und Unterstützung geben, die von registrierten privaten und kommerziellen Schiffen der Vereinten Föderation der Planeten gebraucht wird, und sie sind befugt, disziplinarische oder offensive Handlungen gegen gesetzesbrechende Schiffe oder gegen feindliche Schiffe, die im Gebiet der Föderation operieren vorzugehen.

Direktive 21 - Verbot des Transportes illegaler Substanzen, Waffen; Beschlagnahme von Schmuggelware
Einem Föderationsschiff ist es verboten, irgendeine Substanz oder Fracht, die von der Föderation als illegal betrachtet wird, oder eine Menge, die illegal ist, oder eine nicht von der Handelsbehörde der Föderation registrierte Waffen zu transportieren. Unter dieses Verbot fallen auch zerstörende Lebensformen. Föderationsschiffe sind bevollmächtigt, ein Schiff zu durchsuchen, welches verdächtigt wird, Schmuggelware oder Waffen zu transportieren, die dann beschlagnahmt werden können

Direktive 22 - Hilfe für in der Entwicklung stagnierende oder von nicht Eingeborenen beherrschte Planeten
Beim Kontakt mit einem Planeten, der in seiner Entwicklung oder Entfaltung keine Fortschritte macht, der beherrscht oder auf andere Art von nicht Eingeborenen kontrolliert wird, darf ein Offizier Veränderungen in der sozialen Struktur vornehmen, mit dem Ziel, dem besagten Planeten auf den Kurs in eine technologische Zivilisation zu setzen. Jeder Mißbrauch dieser Direktive ist gleichwertig mit einer Verletzung der Hauptdirektive.

Direktive 23 - Vernichtung intelligenten Lebens (siehe auch Direktive 2)
Die Vernichtung einer oder mehrere intelligenter Lebensformen ist nur erlaubt, um einen Verstoß gegen die Hauptdirektive zu verhindern, und auch nur falls keine anderen Möglichkeiten zur Verhinderung dieses Verstoßes zur Verfügung stehen. Jeder Mißbrauch dieser Order ist gleichwertig gegen einen Verstoß gegen die Direktive 2.

Direktive 24 - Vernichtung des gesamten intelligenten Lebens auf einen Planeten (siehe auch Hauptdirektive und Direktive 23)
Die Vernichtung des gesamten intelligenten Lebens auf der Oberfläche eines Planeten ist nur dann genehmigt, wenn die Einwohner des besagten Planeten einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Hauptdirektive begangen haben. Solch eine Aktion darf nur von einem kommandierenden Offizier von Rang eines Captains oder höher befohlen werden. Dieser Offizier trägt die alleinige Verantwortung für diesen Befehl. Jeder Mißbrauch dieser Direktive ist gleichwertig mit einer Verletzung der Hauptdirektive.

Direktive 25 - Omega
Die Omega Direktive setzt alle anderen Direktiven außer Kraft. Die Vernichtung des Moleküls Omega hat oberstes Priorität. Es dürfen keine Informationen an Dritte weitergegeben werden. Das Sternenflottenkommando ist sofort auf einem abhörsicheren Kanal zu informieren. Verluste werden toleriert, soweit es der Vernichtung und dessen Geheimhaltung von Omega dient.
(Nur Captains und höchste Sternenflottenoffiziere haben Kenntnis von Omega.)

Direktive 26 - Oberste Temporale Direktive
Die Oberste Temporale Direktive ähnelt der Obersten Direktive, die in den Vorschriften der Sternenflotte die Grundlage des Handels bestimmt. Wie ihr älter Gegenpart verbietet diese eine Einmischung. In diesem Fall betrifft die nicht Einmischung die intigrität der Zeitline. Es dürfen keine Ereignisse in der Vergangenheit verändert werden, da es absolut unabsehbar ist wie sich dies auf die Zukunft auswirkt.

Max

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Antw:Direktiven der Föderation
« Antwort #1 am: 11.05.12, 09:44 »
Hmm, eine nette Zusammenstellung.
Ein paar Direktiven sind ja in jedem Fall canon (wenn ich auch nicht für die jeweilige Formulierung meine Hand ins Feuer legen würde), aber zum Beispiel Direktive 6 wurde doch nicht erwähnt, oder? Hast Du dann die Lücken selbstständig ergänzt?

ulimann644

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Antw:Direktiven der Föderation
« Antwort #2 am: 11.05.12, 10:36 »
Was macht - nach Direktive 24 - ein Offizier UNTER dem Rang eines Captains, wenn sein Außenteam von gepanzerten oder fliegenden Verbänden angegriffen wird? Darf er dann nicht augenblicklich die Selbstverteidigung befehlen? Das wäre doch Sinnfrei und widerspricht zudem dem Canon.

In meinen Augen bilden auch Direktive 2 und 3 - zumindest in der jetzigen Formulierung - einen Widerspruch zu Direktive 1. Das ist soweit das, was mir sofort auffiel. Vielleicht sollte man noch den Zusatz aufnehmen, dass man soweit das möglich ist, primär nicht tödlich wirkende Waffen einsetzt.
« Letzte Änderung: 11.05.12, 12:58 by ulimann644 »

Tolayon

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Antw:Direktiven der Föderation
« Antwort #3 am: 11.05.12, 11:00 »
Direktive 24 bezieht sich, soweit ich gelesen habe auf die Auslöschung des GESAMTEN Lebens auf einem Planeten, nicht nur von ein paar im Rahmen der Selbstverteidigung.

Ich frage mich, was passiert wenn der Schutz von intelligentem Leben mit der Obersten Direktive kollidiert?
Angenommen, auf einem industrialisierten, aber noch nicht warpfähigen Planeten plant eine Gruppe, eine andere - biologisch keineswegs minderwertige - mittels Genozid auszulöschen. Darf oder muss die Sternenflotte da nicht eingreifen, selbst wenn noch kein Erster Kontakt erfolgt ist?
Oder wird die Oberste Direktive jede Einmischung so gnadenlos verhindern, dass man sogar den Untergang der gesamten Zivilisation im Rahmen einer planetaren Eskalation in Kauf nimmt?

Max

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Antw:Direktiven der Föderation
« Antwort #4 am: 11.05.12, 11:18 »
Direktive 24 verstehe ich überhaupt nicht. Es kann doch nicht die Philosophie der Sternenflotte sein, sich eine Direktive zu geben, die einem die Legitimation zum Genozid ("Vernichtung des gesamten intelligenten Lebens auf einen Planeten" !) erteilt.
Gut, das stammt aus TOS-Zeiten, aber so ganz eindeutig kann das nicht gemeint gewesen sein und sich vor allem gehalten haben.

Ich frage mich, was passiert wenn der Schutz von intelligentem Leben mit der Obersten Direktive kollidiert?
Angenommen, auf einem industrialisierten, aber noch nicht warpfähigen Planeten plant eine Gruppe, eine andere - biologisch keineswegs minderwertige - mittels Genozid auszulöschen. Darf oder muss die Sternenflotte da nicht eingreifen, selbst wenn noch kein Erster Kontakt erfolgt ist?
Oder wird die Oberste Direktive jede Einmischung so gnadenlos verhindern, dass man sogar den Untergang der gesamten Zivilisation im Rahmen einer planetaren Eskalation in Kauf nimmt?
Wenn es eine fremde Zivilisation ist, lautet die Antwort wohl ja.
Man erinnere sich an Boraal II. Nur das Eingreifen von Worfs Bruder rettete die Bevölkerungsgruppe. Und ob Naturkatastrophe oder kriegerischer Konflikt ist unerheblich, weil man sich in fremde Belange nicht einmischen darf.

Drake

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Antw:Direktiven der Föderation
« Antwort #5 am: 11.05.12, 14:05 »
General Order 24 macht schon Sinn, z.B. für den Fall, dass um jeden Preis verhindert werden muss, dass ein Organismus oder eine Rasse sich über einen einzelnen Planeten hinaus ausbreitet. Man denke an einen Planeten, auf dem ein tödliches Virus existiert und man absolut sicher gehen will, dass dieses Virus niemals in falsche Hände gerät oder durch einen dummen Zufall irgendwo anders eingeschleppt wird. Da ist es nur logisch, jede Form von Leben auf dem Planeten (sprich: Alle möglichen Überträger) völlig auszulöschen, z.B. durch Verbrennen der Atmosphäre.

In einem der jüngeren Romane der TOS-Ära (genauer: "Vanguard: Reap The Whirlwind") gab es einen Fall, wo diese Direktive angewandt wurde, um eine ansonsten unaufhaltsame Bodenstreitmacht mit einem Orbitalschlag auszulöschen.

In einem TNG-Roman ("A Time To Kill") wird wiederum von einem "Eminiar-Zusatz" zur Charta berichtet, der die komplette Zerstörung eines Planeten explizit verbietet. Der Name des Zusatzes legt nahe, dass er geschrieben wurde, kurz nachdem Kirk den Planeten Eminiar VII mit der General Order 24 bedrohte, also noch im 23. Jahrhundert.

ulimann644

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Antw:Direktiven der Föderation
« Antwort #6 am: 11.05.12, 15:08 »
General Order 24 macht schon Sinn, z.B. für den Fall, dass um jeden Preis verhindert werden muss, dass ein Organismus oder eine Rasse sich über einen einzelnen Planeten hinaus ausbreitet.

Auch die Menschheit hat sich in ST über seinen Planeten hinaus ausgebreitet...
Damit könnte man IMO wirklich alle Gräuel rechtfertigen.

In einem der jüngeren Romane der TOS-Ära (genauer: "Vanguard: Reap The Whirlwind") gab es einen Fall, wo diese Direktive angewandt wurde, um eine ansonsten unaufhaltsame Bodenstreitmacht mit einem Orbitalschlag auszulöschen.

Ich weiß schon, warum ich diese Serie nicht ab kann... ;)


Drake

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Antw:Direktiven der Föderation
« Antwort #7 am: 11.05.12, 17:02 »
Auch die Menschheit hat sich in ST über seinen Planeten hinaus ausgebreitet...

Die Menschheit hat auch nicht direkt versucht, alle umliegenden Machtblöcke zu versklaven oder auszulöschen. Dass man nicht einfach jeden Planeten in Schutt und Asche ballert (bzw. GLAS und Asche) dessen Bevölkerung sich gerade nicht effektiv zur Wehr setzen kann sollte klar sein, denke ich mal. ;)

Damit könnte man IMO wirklich alle Gräuel rechtfertigen.

Ist natürlich möglich, aber wenn man mal überlegt in welchen Situationen so ein Befehl überhaupt gegeben werden dürfte UND sich die Crew einig ist, dass der Captain nicht überreagiert und nicht des Kommandos enthoben gehört, dann kommt man schon auf eine Handvoll Gelegenheiten, bei denen der Einsatz solcher Mittel gerechtfertigt bis nötig ist.
Marke Alien: "Nuke them from orbit! It's the only way to be sure!"

Alexander_Maclean

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Antw:Direktiven der Föderation
« Antwort #8 am: 11.05.12, 20:22 »
In dem Punkt muss ich Drake zustimmen.

wenn jetzt zum beispiel die Borg eine planetare basis hätten, von der sie einen ganzen Planeten assimilieren wollten, würde ich mich als Starfleetcaptain auf die General order 24 beziehen und den brüdern ein paar Photonentorpedos aufs dach knallen.
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ulimann644

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Antw:Direktiven der Föderation
« Antwort #9 am: 11.05.12, 21:48 »
In dem Punkt muss ich Drake zustimmen.

wenn jetzt zum beispiel die Borg eine planetare basis hätten, von der sie einen ganzen Planeten assimilieren wollten, würde ich mich als Starfleetcaptain auf die General order 24 beziehen und den brüdern ein paar Photonentorpedos aufs dach knallen.

Da muss ich ketzerischer Weise anführen, dass es zum natürlichen Ablauf zur Erhaltung ihrer Art gehört zu assimilieren. Wer will hier entscheiden, nach welchen unabhängigen Kriterien ein solcher Völkermord dann gerechtfertigt wäre...??

Das hier ist eine Sicht- und Handlungsweise nach menschlichen Gesichtspunkten - von einem übergeordneten Standpunkt aus ist sie moralisch ziemlich fragwürdig IMO...

Alexander_Maclean

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Antw:Direktiven der Föderation
« Antwort #10 am: 11.05.12, 22:01 »
Der Punkt ist aber. auch die Borg mischen sich in die natürliche entwicklung anderer spezies ein.

wäre ein beitritt freiwillig, wäre dein argument sehr stichhaltig.

Daher stellt sich die Frage der OD gar nicht bzw. eher die Aspekte die unter zwei und drei genannt werden.
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Max

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« Antwort #11 am: 11.05.12, 22:05 »
General Order 24 macht schon Sinn, z.B. für den Fall, dass um jeden Preis verhindert werden muss, dass ein Organismus oder eine Rasse sich über einen einzelnen Planeten hinaus ausbreitet. Man denke an einen Planeten, auf dem ein tödliches Virus existiert und man absolut sicher gehen will, dass dieses Virus niemals in falsche Hände gerät oder durch einen dummen Zufall irgendwo anders eingeschleppt wird. Da ist es nur logisch, jede Form von Leben auf dem Planeten (sprich: Alle möglichen Überträger) völlig auszulöschen, z.B. durch Verbrennen der Atmosphäre.
Hmm, na ja, 'logisch', okay. Human ist das aber nicht! Es ist mMn ein Unterschied, ob man die Ausbreitung eines tödlichen Virus zu verhindern versucht oder ob man sofort alle tötet, die mit diesem Virus infiziert sind (oder sein könnten). Mir graut es bei der Vorstellung, auf welche Maßnahmen man nach der Verhaltensregel bzw. Lesart einer solchen Direktive 24 beispielsweise in Subsaharagebieten kommen könnte.

Noch eine Sache zu Direktive 24: Wir reden hier ja von TOS - kann es sein, dass Kirk mal wieder bluffte oder Bestehendes für den gerade geltenden Fall ausweitete?

In dem Punkt muss ich Drake zustimmen.

wenn jetzt zum beispiel die Borg eine planetare basis hätten, von der sie einen ganzen Planeten assimilieren wollten, würde ich mich als Starfleetcaptain auf die General order 24 beziehen und den brüdern ein paar Photonentorpedos aufs dach knallen.
Ich sehe das ähnlich wie Uli.

Gut, im Rahmen eines Kriegs haben wir eine andere Prämisse, aber dann ist es in dem Sinne doch kaum nötig, darüber zu diskutieren, ob die Gegner, die man zu vernichten versucht, jetzt zu Tausend auf einem Schiff oder zu Zehntausend auf einem Planeten hocken. Schon das Töten im Rahmen eines Kriegs ist nicht wirklich zu befürworten, das gesamte Leben - ob man wohl eine Methode finden kann, die nicht intelligenten Tiere etwa zu verschonen? - eines Planeten aber ausrotten zu wollen, ist sehr zweifelhaft.


Der Punkt ist aber. auch die Borg mischen sich in die natürliche entwicklung anderer spezies ein.
Bedeutet das nun aber, dass man den Täter töten darf, bevor er zum Täter wird, nur weil man sicher zu sein glaubt, dass er wirklich zum Täter wird?

ulimann644

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« Antwort #12 am: 11.05.12, 22:12 »
Der Punkt ist aber. auch die Borg mischen sich in die natürliche entwicklung anderer spezies ein.

wäre ein beitritt freiwillig, wäre dein argument sehr stichhaltig.

Das tun sie in der Tat - zur Erhaltung ihrer Spezies.
Zur Erhaltung unserer Spezies töten wir empfindungsfähige Lebewesen und essen sie auf. Auch das ist ein massiver Eingriff in die natürliche Entwicklung vieler (Sub)Spezies, wenn man es genau nimmt.

Wer will nun - aus kosmischer Sicht - entscheiden, welche Spezies sich weiterentwickeln darf und welche nicht. Natürlich empfinden Menschen die Vorgehensweise der Borg als "böse" oder verwerflich. Aber das ist nur ein - sehr subjektiver - Aspekt.

Alexander_Maclean

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Antw:Direktiven der Föderation
« Antwort #13 am: 11.05.12, 22:18 »
@max
Wenn alles andere versagt ja.

Frag mal nen Polizisten was er amchen kann, nein sogar muss, wenn eine geisel bedroht wird. Im Notfall darf er den geiselnehmer auch erschießen.

@uli
Natürlich ist alles bis zu einen gewissen grad subjektiv.

aber wo willst du dann die grenze ziehen.

und GAR NICHTS zu tun und nur die Hände in den schoss zu legen ist dann auch keine Lösung in meinen augen.
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Max

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Antw:Direktiven der Föderation
« Antwort #14 am: 11.05.12, 22:25 »
@max
Wenn alles andere versagt ja.

Frag mal nen Polizisten was er amchen kann, nein sogar muss, wenn eine geisel bedroht wird. Im Notfall darf er den geiselnehmer auch erschießen.
Dieser Vergleich geht an den im Beispiel vorgefundenen Verhältnissen aber doch vorbei. Die Frage war ja, ob man jemanden aufgrund einer Tat (Assimilation respektive Entführung) töten darf, die noch nicht einmal begangen wurde!

und GAR NICHTS zu tun und nur die Hände in den schoss zu legen ist dann auch keine Lösung in meinen augen.
Müsste man sich dann nicht auch in die Belange Fremder einmischen, wenn man dort Unrecht wahrgenommen hat?
Natürlich wirkt es aber nicht fein, die Borg in fremden Territorien "wildern" zu lassen, nur weil man selbst nicht betroffen ist.

 

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