Autor Thema: Rechtliches...  (Gelesen 4588 mal)

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Max

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Rechtliches...
« am: 25.07.12, 18:47 »
...oder: QBasic heute.

Ich konnte mich nicht entscheiden, was ich machen sollte. Ich halte es für sehr sinnvoll, es nach Möglichkeit zu vermeiden, wegen jeder Kleinigkeit einen eigenen Thread aufzumachen.
Statt hier also ein Thema zu Q- bzw. QuickBasic zu erstellen, habe ich mich um das Kernproblem gekümmert. Darum heißt der Thread eben "Rechtliches...", denn wenn es um die Programmiersprache selbst (oder um andere) geht, kann man dafür ja ein eigenes Thema aufmachen.

Auf der Seite http://www.qbasic.de/ kann man, so wie ich das gesehen habe, die Programmsprache kostenlos runterladen.
Aber ich stelle mir die Frage: Ist rechtlich sauber? Das Programm ist 20 Jahre alt, aber verfällt deswegen ein etwaiger Anspruch Microsofts, für das Programm Geld zu fordern?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Es juckt mich in den Fingern, mal wieder was zu programmieren.

Mr Ronsfield

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Antw:Rechtliches...
« Antwort #1 am: 25.07.12, 20:32 »
Die Rechte liegen immer noch bei Mircrosoft, aber da die das nicht mehr offiziell vertreiben denke ich es ist relativ Risikolos es herunterzuladen. Ich denke nicht das Microsoft da hinterher ist wenn sich einige Hobby Programmierer das Programm laden und damit Programmieren.
Bazinga / STO:  Angus Ronsfield@MrRonsfield

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Max

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Antw:Rechtliches...
« Antwort #2 am: 25.07.12, 22:23 »
Stimmt, die beiden Punkte, die Du angesprochen hast, treffen wie ich finde auch voll den Kern der Sache: Ich wüsste nämlich wirklich nicht, dass man QBasic irgendwo kaufen könnte und ich habe auch vor nur zum Spaß zu programmieren (besonders viel Geld könnte man mit Programmen auf Basic-Basis wohl auch nicht machen ;) ;) :D)!
Danke für Deine Antwort :)

Tolayon

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Antw:Rechtliches...
« Antwort #3 am: 26.07.12, 12:10 »
Hinsichtlich rechtlicher Angelegenheiten habe ich schon vor einiger Zeit gelesen, dass Firmen immer wieder versuchen, Patente auf Scrollbalken, Buttons und andere "Zutaten" eines jeden Programms oder einer jeden Desktop-Oberfläche durchzusetzen.
Sollten sie damit eines Tages Erfolg haben, wäre dies das Ende von Freeware und Open Source, da alle Entwickler Gebühren an die Patentinhaber zahlen müssten.

Im Moment hat sich Apple ein allgemeines Patent auf die grafische Benutzeroberfläche von Tablet-PCs und Smartphones registrieren lassen, was unter Umständen auch Android als konkurrierendes Betriebssystem Ärger machen könnte.

Max

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Antw:Rechtliches...
« Antwort #4 am: 26.07.12, 13:20 »
Das "Lustige" ist, dass es in diesem Zusammenhang - die "Geltungsmacht" des eigenen Produkts - dann überhaupt keinen Unterschied macht, ob man es mit dem als bieder uncool verschrieenen Microsoft zu tun hat oder mit dem ach so stylischen Apple.

Aber Tolayon, siehst Du bei der QBasic-Sache derzeit ein Problem?

Tolayon

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Antw:Rechtliches...
« Antwort #5 am: 26.07.12, 17:47 »
Ich bin ja wirklich alles andere als ein Rechtsexperte, aber solange dieses Programm nicht für gewerbliche Zwecke verwendet wird, sollte es eigentlich keine Probleme geben.
Gerade wenn es wirklich 20 Jahre alt ist und es womöglich auch keine aktuelle (kostenpflichtige) Version gibt.

Max

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Antw:Rechtliches...
« Antwort #6 am: 26.07.12, 21:22 »
Danke für Deine Einschätzung :)

 

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