JEDES Paket, das nicht aus den EU Ländern kommt landet unweigerlich beim Zollamt. Da ist der Wert oder der Inhalt völlig egal. Das kannst du nicht ändern.
Dort kommt die Erstkontrolle wo die Waren untersucht werden, ob man an der Packung auf den Inhalt schließen kann. Teilweise werden sie hier auch durchleuchtet. Kleinere Päckchen die für unbedenklich eingestuft wurden, werden nun weiter an die Post geleitet, die das ganze dann zustellen.
Kann der Inhalt nicht identifiziert werden (was bei mir aufgrund von waffenähnlichen Inhalten wie Phaser oder Raumschiffmodelle öfter vorgekommen ist) bekommst du Post vom Zollamt, das dein Paket dort für dich bereit liegt. Wenn du es haben willst, solltest du dort hin, sonst wird es nach 14 Tagen eingezogen oder zurückgeschickt.
Vor Ort werden die dann in deinen Beisein das Paket öffnen, und du musst einen Nachweis vorlegen, was der Inhalt gekostet hat (ebay Seite ausdrucken oder Rechnung vorlegen).
Dann berechnen die daraus die 19 Prozent Steuer die du vor Ort zahlen musst, und kannst dein Paket mitnehmen.
Das ganze ist aber eine KANN-Regel, MUSS aber nicht.
Ich hab mir schon einiges Zeugs aus Hong Kong oder den USA gekauft, und es ist auch vorgekommen, dass das Zollamt einfach einen Zettel an dein Paket klebt mit der Aufforderung bitte eine Rechnung für den Inhalt vorzulegen, damit sie die 19 Prozent berechnen können. Das kannst du dann bequem von zuhasue erledigen.
Ich mach es bei ausländischer Ware inzwischen Grundsätzlich, dass ich sage, er soll es als Testware oder Muster deklarieren, und wenn möglich eine fingierte Rechnung beilegen, die du den Zollbeamten dann in die Hand drücken kannst.
Wenn du direkt über ebay kaufst, darfst du dem Zoll das aber nicht angeben, sonst sehen die ja den Originalpreis.