Autor Thema: e-Petitionen an den Bundestag  (Gelesen 4171 mal)

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TechAdmin

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e-Petitionen an den Bundestag
« am: 27.08.07, 10:29 »
Wenn es schon die Möglichkeit gibt, seine Stimme direkt an den Bundestag zu richten, dann sollte man das auch mal Publik machen ... finde ich!
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/list_petitions.asp

Hier kann man Petitionen einreichen und unterstützen, die bei einer gewissen anzahl an den Bundestag weiter gereicht werden müssen ... ob sie dann da beachtet werden ist was anderes!

Aber wie schon gesagt: Man sollte sich auch mal an sowas beteiligen ... wer sich nicht mehr aufregt und nicht mal soweit engagiert, der darf auch nicht meckern, dass alles immer schlechter wird :)

Ich war erstmal verunsichert wegen der Adresse ... ist aber ein europäisches Projekt und wird von einer Uni in Schottland gehostet ... deswegen steht da nicht http://www.bundestag.de/ Man wird aber vom Bundestag, der nach denic abfrage wirklich dem Bundestag gehört, dorthin geleitet ...

TechAdmin

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e-Petitionen an den Bundestag
« Antwort #1 am: 27.08.07, 10:55 »
Interessant für uns hier dürfte sein:
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=478

Um mal zu beschreiben was da passieren soll:
Zitat
Mit der Petition soll erreicht werden, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dahingehend geändert wird, dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwöchige schriftliche Vorankündigung erlaubt sind.

Begründung:
Diese, die genaue Beschreibung der Beanstandung zu enthaltende schriftliche Ankündigung, hat persönlich und kostenlos vom Abmahner und nicht vom Anwalt zu erfolgen.

Wird berechtigt aber ohne Ankündigung abgemahnt, so hat der Abmahner zwei Drittel der entstehenden Anwaltskosten zu tragen.

Durch diese Vorgehensweise wird die sich schlagartig aufbauende, den Internetauftritt diverser Kleinunternehmer betreffende und nur in Deutschland durch die Gesetzgebung ermöglichte Abmahnwelle aufgehalten.Serienabmahnungen sind dann nicht mehr möglich.

Das hat für dieses Forum folgende Folgen:
Zurzeit geltendes Recht: Wenn jemand hier ein Bild postet, dass nicht von ihm ist, kann der Betreiber dieses Forums vom Anwalt des Urhebers verklagt werden.

Die Petition fordert: Nach der Petition könnte der Urheber (und nur der) eine Unterlassung einfordern. Ist ja kein Problem, wenn er sich aufregt, einfach weg das Bild und allen ist geholfen - ganz unkompliziert! Erst nach den 4 Wochen Untätigkeit des Forenbetreibers darf ein Anwalt eingeschaltet werden ... das spart Kosten und Aufwand und so ziemlich jeder sollte glücklich sein - ausser den Anwälte, die verdienen dann kein Geld mehr mit Massenabmahnungen!

Fleetadmiral J.J. Belar

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e-Petitionen an den Bundestag
« Antwort #2 am: 27.08.07, 13:15 »
So ich habe was dafür getan, da es uns alle angeht und habe mich eingetragen.  8)
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Fynn

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e-Petitionen an den Bundestag
« Antwort #3 am: 27.08.07, 14:06 »
Ich hab mich auch eingetragen ^^

PercyKeys

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e-Petitionen an den Bundestag
« Antwort #4 am: 27.08.07, 14:15 »
Hab mich nun auch eingetragen.

TechAdmin

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e-Petitionen an den Bundestag
« Antwort #5 am: 28.08.07, 06:15 »
Demokratie wirkt :)
Ich glaube das viele Menschen öfter ihre Meinung sagen würden, wenn man sie nur lässt ...

Fleetadmiral J.J. Belar

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e-Petitionen an den Bundestag
« Antwort #6 am: 28.08.07, 10:17 »
Zitat
Ich glaube das viele Menschen öfter ihre Meinung sagen würden, wenn man sie nur lässt ...


Das glaube ich allerdings auch.
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