Autor Thema: Bestrafung von Offizieren trotz Heldentat  (Gelesen 20277 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Tolayon

  • Lieutenant Commander
  • *
  • Beiträge: 4.517
Bestrafung von Offizieren trotz Heldentat
« am: 13.11.09, 21:58 »
In unserem RPG geht es gerade darum, dass fast alle bisherigen Spielercharaktere wegen verschiedener Verbrechen gegen die Sternenflotte und den Rest der Föderation vor Gericht stehen. Sämtliche Straftaten haben letzten Endes dazu geführt, dass ein Planet, genauer gesagt das jüngste Mitglied der Föderation vor seiner Zerstörung bewahrt werden konnte.

Der Haken an der ganzen Sache:
Die Angeklagten konnten zum Zeitpunkt ihres Aufbruchs und der meisten Vergehen, die sie begangen haben noch nichts davon wissen; sie haben, nachdem sie auf verschiedene Posten versetzt worden waren lediglich auf die Hilferufe alter Untergebener reagiert und haben daher ihr altes Schiff geentert.

Die Anklagepunkte sind bei allen Beschuldigten mehr oder weniger dieselben; am Beispiel meiner Andorianerin sehen sie konkret wie folgt aus:

Zitat
Unerlaubter Waffenbesitz, Diebstahl von Sternenflotteneigentum, Desertion, Verletzung des Vertrages von Algeron in mehreren Fällen, ID-Fälschung und nutzen einer gefälschten ID, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Verleitung Dritter zu einer Straftat, Beihilfe zur Flucht, Vortäuschen einer tödlichen Seuche auf DS 6, Piraterie in zwei Fällen, Entführung, Körperverletzung, Amtsanmaßung in mehreren Fällen, unautorisiertes Eindringen in ein Sternenflotten-Computersystem, Kooperation mit einer feindlichen Macht, Angriff auf ein Raumschiff der Sternenflotte, Anstiftung zur Meuterei und Verschwörung gegen die Föderation und Sternenflotte.


Ich möchte an dieser Stelle schon einmal vorausschicken, dass die Strafe in unserem Fall nur minimal ausfallen wird, da es ausreichend mildernde Umstände geben wird (unter anderem haben die vorübergehenden neuen Führungsoffiziere, die inzwischen alle tot sind sich an einer noch viel größeren Verschwörung zur Zerstörung eben jenes anfangs erwähnten Planeten beteiligt).

Wenn man aber nur mal die allgemeine Ausgangslage nimmt - ein Planet wurde vor der Zerstörung bewahrt und das nur wegen der im Zitat-Kästchen aufgelisteten Verbrechen -, wie würdet ihr das Strafmaß ansetzen?
(Sämtliche Taten wurden von der Angeklagten tatsächlich begangen.)

ulimann644

  • Gast
Bestrafung von Offizieren trotz Heldentat
« Antwort #1 am: 13.11.09, 22:11 »
Ab in den Knast - und dann den Schlüssel wegschmeissen... ;)

Nein - da müsste man schon in Rechnung stellen wie groß die Verdienste waren.
Aber man fragt sich: Waren all die Verstöße nötig ??
Und ungeschoren sollten die Übeltäter nicht davon kommen, weil sich sonst schnell Nachahmer finden...
Und wozu Gesetze, wenn man sie sich dann doch relativ straffrei zurecht biegen darf ??

Dazu muss ich sagen - einige der Punkte reichen für ein sofortiges Ende der Flottenkarriere - da beißt die Maus keinen Faden ab...

Ich fürchte da hilft nur eine Generalamnestie...!!

Alexander_Maclean

  • Mod
  • Rear Admiral
  • *
  • Beiträge: 19.774
Bestrafung von Offizieren trotz Heldentat
« Antwort #2 am: 13.11.09, 22:22 »
@Toly
Du kennst meine Meinung zu der Sache.
Und du weist was Jay machen würde. In etwa dasselbe wie Uli.

Aber mal ganz doof gefragt gibt es denn eine Verteidigungsstrategie

Was die Generalsamnestie angeht:

Die müsste ja vom Födpräsidenten kommen.
Portfolio
Projekt "One Year a Crew" Status: Konzept 100% Schreiben 28,26% Grafisches 0% Erscheinjahr 2022


Fleetadmiral J.J. Belar

  • Oberkommandierender
  • Rear Admiral
  • *
  • Beiträge: 36.633
    • DeviantArt Account
Bestrafung von Offizieren trotz Heldentat
« Antwort #3 am: 13.11.09, 22:27 »
Ich stimme da Uli zu. Einige der Anklagepunkte, würden ausreichen, um auch bei solchen Verdiensten die unehrenhafte Entlassung zu rechtfertigen. Mindestens jedoch winkt eine Degradierung, möglicherweise um zwei Rangstufen und einen tadelnden Eintrag in die Dienstakte. Ebenso würde ich die betreffenden Offiziere an Orte Strafversetzen, wo sie keinen Schaden anrichten können. Entlegene Außenposten, Frachtschiffe etc.
:: MEIN PORTFOLIO:: http://www.sf3dff.de/index.php/topic,1859.0.html
- Si vis pacem para bellum -

RPG Charakter: - Lieutenant Ynarea Tohan / Stellvertr. Sicherheitschef -

 

Tolayon

  • Lieutenant Commander
  • *
  • Beiträge: 4.517
Bestrafung von Offizieren trotz Heldentat
« Antwort #4 am: 13.11.09, 23:26 »
Die einzigen entlastenden Momente werden in diesem Fall wohl darin bestehen, dass die ungleich größere Schuld der neuen Führungsoffiziere, welche die alten jetzt Angeklagten vorübergehend ersetzt hatten ans Licht kommt.
Obendrein wird sich herausstellen, dass es im Grunde keine andere Möglichkeit gab als diese illegalen Machenschaften - denn die Person, die hinter der geplanten Planeten-Zerstörung steckt ist eine einflussreiche Zivilistin mit einem undurchsichtigen Netzwerk aus zahlreichen Familienmitgliedern und Helfern (gerade auch in der Sternenflotte).

Wie gesagt soll in unserem Fall nur eine geringe Strafe herauskommen - ein mehrjähriger Beförderungs-Stop samt Strafeintrag in der Dienstakte.
Wie genau die Verteidigung ausfallen wird muss sich noch zeigen, da die Rechtsanwältin in diesem Fall von einem anderen Spieler vertreten wird als die Anklage (und momentan warten wir noch auf das Eröffnungs-Plädoyer der Verteidigung).

Ein Beispiel wie in ein derartiger Fall ausgehen kann, bietet das Schicksal von Kirk, gegen den in STAR TREK IV sämtliche Anklagepunkte fallen gelassen wurden bis auf einen (Nichtbefolgung des direkten Befehls eines Vorgesetzten). Und das hatte bekanntermaßen \"nur\" seine Degradierung zum Captain zur Folge...

Maik

  • Lieutenant Commander
  • *
  • Beiträge: 4.599
Bestrafung von Offizieren trotz Heldentat
« Antwort #5 am: 14.11.09, 07:35 »
Es kommt bei sowas auch immer drauf an ob man kurzfristig handeln musste ohne das man sich den Plan erstmal durch denken konnte oder ob es aus Affekthandlung geschah um einfach was gutes bewirken zu können.
\"Alle Menschen sind von Geburt an gleich und die Erde ernährt alle. Wenn ein Mensch geboren wird hat er das Anrecht auf ein Stück Land, das Ihm ernähren kann. Wenn aber alles Land schon aufgeteilt ist unter wenigen, die meine das sei Ihr Eigentum, dann muss ein Ausgleich geschaffen werden. Dieser Ausgleich ist ein Grundeinkommen, für diejenigen die kein eigenes Land mehr haben und sich nicht selbst versorgen können\"

Von Thomas Pain vor 214 Jahren begründet

SSJKamui

  • Commander
  • *
  • Beiträge: 5.458
Bestrafung von Offizieren trotz Heldentat
« Antwort #6 am: 14.11.09, 07:40 »
Also, bei der Gewichtung der Punkte kommt es auch darauf an, ob das Rechtssystem der Föderation eher utilitaristisch (nach dem Grundsatz \"Das Wohl von Vielen wiegt schwerer als das Wohl von Wenigen oder einem Einzelnen\") oder eher deontologisch (hauptsächlich nach dem Grundsatz \"Gleiches Recht für Alle und zu jeder Zeit\") ist. Bei einem utilitaristischen Ansatz würden wahrscheinlich die positiven und negativen Punkte stärker miteinander \"verrechnet\".

Teilweise hege ich die Vermutung, die Föderation vertritt teilweise auch eine \"Tugendethik\". Unter dem Gesichtspunkt müsste es natürlich eine komplett von der Situation abhängige Bewertung geben, die sich am stärksten am Ergebnis des Handelns orientiert. (Wie Aristoteles gesagt hatte, bei Tugenden ist die \"goldene Mitte\" richtig, nicht zu wenig aber auch nicht zu viel. Zum Beispiel sei Sparsamkeit gut und Verschwendung schlecht, aber Geiz währe nach Aristoteles auch nicht gut.)

Dann spielt natürlich auch der Punkt der \"Rechtsauslegung\" eine wichtige Rolle. Da wird in der modernen Hermeneutik eher nach dem Sinn der Gesetze gefragt und nicht nach dem Wortlaut und der oberste Sinn der Gesetze ist ja, Bürger vor Schaden zu bewahren. Diese Überlegung spräche auch für eine reduktion des Strafmaßes.

Das Motiv der Tat würde auch für eine Strafmilderung sprechen, da man da ja nicht von einem \"Bösen Willen\" sprechen kann. Da gibt es aber noch den Einwandt, dass der Zweck nicht die Mittel heiligt. Außerdem müsste man auch nach Kant fragen, ob das wirklich eine Tat war, die rein aus dem Willen, Gutes zu tun begangen wurde, oder ob es da nicht doch auch persönliche Motive gab.

ulimann644

  • Gast
Bestrafung von Offizieren trotz Heldentat
« Antwort #7 am: 14.11.09, 09:20 »
Die genannten Punkte oben sind ungleich schwerer in einigen Fällen. Ich fasse mal zusammen:

Desertion
Verletzung des Vertrages von Algeron in mehreren Fällen
Verleitung Dritter zu einer Straftat
Piraterie in zwei Fällen
Entführung
Kooperation mit einer feindlichen Macht
Angriff auf ein Raumschiff der Sternenflotte
Anstiftung zur Meuterei
Verschwörung gegen die Föderation

Das sind nur die schwersten - jeder einzelne schon ein Grund zur unehrenhaften Entlassung.
Allein die letzten drei Punkte würden dazu reichen um in einem Straflager zu enden - wobei es sich im letzten Fall um Hochverrat handelt. Heute wird sowas mit bis zu 20 Jahren Knast bestraft.

Wenn die genannten Übeltäter in der Flotte bleiben sollen - selbst bei einer Degradierung zu einfachen Crewmen - dann muss der Verteidiger ein Meister aller Klassen sein, und der Richter muss einen verdammt guten Tag erwischen IMO...

ToVa

  • Gast
Bestrafung von Offizieren trotz Heldentat
« Antwort #8 am: 14.11.09, 12:11 »
Zitat
Original von ulimann644
Wenn die genannten Übeltäter in der Flotte bleiben sollen - selbst bei einer Degradierung zu einfachen Crewmen - dann muss der Verteidiger ein Meister aller Klassen sein, und der Richter muss einen verdammt guten Tag erwischen IMO...


Nicht zwingend. Gerade in der deutschen Militärgeschichte gibt es ein prominentes Beispiel mit einem ähnlich langen \'Strafregister\'.
http://de.wikipedia.org/wiki/York_von_Wartenburg

Bei seiner bekanntesten und wohl grössten Leistung
http://de.wikipedia.org/wiki/Konvention_von_Tauroggen
hätte man ihn dessen anklagen

*Insubordination
*Verletzung des Bündnis-Vertrages zwischen Frankreich und Preussen
*Verleitung Dritter zu einer Straftat
*Kooperation mit einer feindlichen Macht
*Angriff auf Verbündete
*Anstiftung zur Meuterei
*Verschwörung gegen den König und Staat
*Hochverrat


Er wurde nie verurteilt, die meisten Vorwürfe wurden gar nicht erst erhoben - den Rest bügelte eine \"Kommission\" ab. Bis in die Mitte des 20. Jhd. galt Yorck so auch als Beispiel für herausragende Leistung und die Fähigkeit in der richtigen Situation auch das rechte zu tun, unabhängig von Befehlen. Sogar noch der von General Paulus erwartete, befehlswidrige Ausbruchsversuch aus dem Kessel von Stalingrad wurde, im nachhinein deswegen als unmöglich beschrieben, weil Paulus eben \"kein Yorck gewesen sei\". Erwin Rommel hat vor (und nach) El-Alamein einen ähnlichen Haltebefehl übrigens eiskalt ignoriert (wäre dann natürlich nur Insubordination). Ohne nennenswerte Konsequenzen.

Tolayon

  • Lieutenant Commander
  • *
  • Beiträge: 4.517
Bestrafung von Offizieren trotz Heldentat
« Antwort #9 am: 14.11.09, 12:29 »
Das ist ja mal wirklich ein interessantes Beispiel...

Wobei auch gesagt werden muss, dass die Anklagepunkte von vornherein in ihrer maximalen Schärfe formuliert wurden. Der Vorwurf des \"Hochverrats\" braucht zu seiner vollkommenen Erfüllung ein gewaltiges Maß an bösem Willen und krimineller Energie; in unserem Fall dürfte er am ehesten an den Punkt \"Kooperation mit einer feindlichen Macht\" angeknüpft sein. Und diese \"feindliche Macht\" waren die Romulaner, welche sich in diesem Fall alles andere als feindlich erwiesen haben, sondern im Gegenteil selbst alles Erdenkliche beigetragen haben, um die Katastrophe abzuwenden.
Natürlich war das Verhalten der Romulaner nicht ganz uneigennützig, denn der Föderationsplanet der da gerettet wurde, war vor seinem Beitritt ein wichtiger Handelspartner des Imperiums und die Spitzohren hoffen, durch ihre Mithilfe die Handelsbeziehungen trotz Mitgliedschaft in der Föderation mehr oder weniger wieder aufnehmen zu können.

ulimann644

  • Gast
Bestrafung von Offizieren trotz Heldentat
« Antwort #10 am: 14.11.09, 17:10 »
Zitat
Original von ToVa
Zitat
Original von ulimann644
Wenn die genannten Übeltäter in der Flotte bleiben sollen - selbst bei einer Degradierung zu einfachen Crewmen - dann muss der Verteidiger ein Meister aller Klassen sein, und der Richter muss einen verdammt guten Tag erwischen IMO...


Nicht zwingend. Gerade in der deutschen Militärgeschichte gibt es ein prominentes Beispiel mit einem ähnlich langen \'Strafregister\'.
http://de.wikipedia.org/wiki/York_von_Wartenburg

Bei seiner bekanntesten und wohl grössten Leistung
http://de.wikipedia.org/wiki/Konvention_von_Tauroggen
hätte man ihn dessen anklagen

*Insubordination
*Verletzung des Bündnis-Vertrages zwischen Frankreich und Preussen
*Verleitung Dritter zu einer Straftat
*Kooperation mit einer feindlichen Macht
*Angriff auf Verbündete
*Anstiftung zur Meuterei
*Verschwörung gegen den König und Staat
*Hochverrat


Er wurde nie verurteilt, die meisten Vorwürfe wurden gar nicht erst erhoben - den Rest bügelte eine \"Kommission\" ab. Bis in die Mitte des 20. Jhd. galt Yorck so auch als Beispiel für herausragende Leistung und die Fähigkeit in der richtigen Situation auch das rechte zu tun, unabhängig von Befehlen. Sogar noch der von General Paulus erwartete, befehlswidrige Ausbruchsversuch aus dem Kessel von Stalingrad wurde, im nachhinein deswegen als unmöglich beschrieben, weil Paulus eben \"kein Yorck gewesen sei\". Erwin Rommel hat vor (und nach) El-Alamein einen ähnlichen Haltebefehl übrigens eiskalt ignoriert (wäre dann natürlich nur Insubordination). Ohne nennenswerte Konsequenzen.


Der Punkt bei genannten Beispielen ist: Sie kamen nie zur Anklage...
Bei Toly, soweit ich ihn verstanden habe, wurden die Personen aber bereits der erwähnten Punkte angeklagt und stehen nun dafür vor Gericht.

Hätte man Yorck vor Gericht gestellt, wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zu einer Verurteilung gekommen - und nicht zu einer schmeichelhaften möchte ich meinen...
Aber man weiß es nicht...

Die Zwickmühle beim Militär ist, dass man einerseits die Befehlshierarchie nicht willkürlich durchbrechen darf - andererseits aber dazu angehalten ist moralisch das Richtige zu tun.
Und beides kollidiert nur allzu oft mit einander...

Sehr schön wurde dies auch in B5 gezeigt - als die Präsidentin Sheridan nahelegt, die Steritkräfte zu verlassen, obwohl er \"moralisch\" das Richtige tat.

Rein vom Gefühl würde ich die Angeklagten - eben wegen herausragender Verdienste ( moralisch ) auch freisprechen - vom gesetzlichen Standpunkt würde ich sie verurteilen und aus der Flotte entlassen...
Ich bin irgendwie froh, dass ich letztlich diese Entscheidung nicht treffen muss...!!

Tolayon

  • Lieutenant Commander
  • *
  • Beiträge: 4.517
Bestrafung von Offizieren trotz Heldentat
« Antwort #11 am: 14.11.09, 19:42 »
Dabei war die von mir gespielte Andorianerin bereits Zivilistin als sie all diese Taten begangen hat, wenn auch irgendwie noch im Dienste der Sternenflotte - daher dürfte bei ihr im Maximalfall wohl \"nur\" eine lebenslange Haftstrafe drohen.

ulimann644

  • Gast
Bestrafung von Offizieren trotz Heldentat
« Antwort #12 am: 14.11.09, 19:56 »
Zitat
Original von Tolayon
Dabei war die von mir gespielte Andorianerin bereits Zivilistin als sie all diese Taten begangen hat, wenn auch irgendwie noch im Dienste der Sternenflotte - daher dürfte bei ihr im Maximalfall wohl \"nur\" eine lebenslange Haftstrafe drohen.


Puh - Glück gehabt.
Ich dachte schon, die würde ihre Sternenflottenkarriere auf´s Spiel setzen... :Andorian

Tolayon

  • Lieutenant Commander
  • *
  • Beiträge: 4.517
Bestrafung von Offizieren trotz Heldentat
« Antwort #13 am: 14.11.09, 20:49 »
Naja, bei solchen Sachen setzte man immer JEDE Art von Karriere aufs Spiel, egal bei welchem Verein ;)

Alexander_Maclean

  • Mod
  • Rear Admiral
  • *
  • Beiträge: 19.774
Bestrafung von Offizieren trotz Heldentat
« Antwort #14 am: 14.11.09, 20:51 »
Zitat
Original von ulimann644
Rein vom Gefühl würde ich die Angeklagten - eben wegen herausragender Verdienste ( moralisch ) auch freisprechen - vom gesetzlichen Standpunkt würde ich sie verurteilen und aus der Flotte entlassen...
Ich bin irgendwie froh, dass ich letztlich diese Entscheidung nicht treffen muss...!!


Da stimme ich dir 100% zu.
Portfolio
Projekt "One Year a Crew" Status: Konzept 100% Schreiben 28,26% Grafisches 0% Erscheinjahr 2022


 

TinyPortal © 2005-2019