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Bestrafung von Offizieren trotz Heldentat

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Maik:
Es kommt bei sowas auch immer drauf an ob man kurzfristig handeln musste ohne das man sich den Plan erstmal durch denken konnte oder ob es aus Affekthandlung geschah um einfach was gutes bewirken zu können.

SSJKamui:
Also, bei der Gewichtung der Punkte kommt es auch darauf an, ob das Rechtssystem der Föderation eher utilitaristisch (nach dem Grundsatz \"Das Wohl von Vielen wiegt schwerer als das Wohl von Wenigen oder einem Einzelnen\") oder eher deontologisch (hauptsächlich nach dem Grundsatz \"Gleiches Recht für Alle und zu jeder Zeit\") ist. Bei einem utilitaristischen Ansatz würden wahrscheinlich die positiven und negativen Punkte stärker miteinander \"verrechnet\".

Teilweise hege ich die Vermutung, die Föderation vertritt teilweise auch eine \"Tugendethik\". Unter dem Gesichtspunkt müsste es natürlich eine komplett von der Situation abhängige Bewertung geben, die sich am stärksten am Ergebnis des Handelns orientiert. (Wie Aristoteles gesagt hatte, bei Tugenden ist die \"goldene Mitte\" richtig, nicht zu wenig aber auch nicht zu viel. Zum Beispiel sei Sparsamkeit gut und Verschwendung schlecht, aber Geiz währe nach Aristoteles auch nicht gut.)

Dann spielt natürlich auch der Punkt der \"Rechtsauslegung\" eine wichtige Rolle. Da wird in der modernen Hermeneutik eher nach dem Sinn der Gesetze gefragt und nicht nach dem Wortlaut und der oberste Sinn der Gesetze ist ja, Bürger vor Schaden zu bewahren. Diese Überlegung spräche auch für eine reduktion des Strafmaßes.

Das Motiv der Tat würde auch für eine Strafmilderung sprechen, da man da ja nicht von einem \"Bösen Willen\" sprechen kann. Da gibt es aber noch den Einwandt, dass der Zweck nicht die Mittel heiligt. Außerdem müsste man auch nach Kant fragen, ob das wirklich eine Tat war, die rein aus dem Willen, Gutes zu tun begangen wurde, oder ob es da nicht doch auch persönliche Motive gab.

ulimann644:
Die genannten Punkte oben sind ungleich schwerer in einigen Fällen. Ich fasse mal zusammen:

Desertion
Verletzung des Vertrages von Algeron in mehreren Fällen
Verleitung Dritter zu einer Straftat
Piraterie in zwei Fällen
Entführung
Kooperation mit einer feindlichen Macht
Angriff auf ein Raumschiff der Sternenflotte
Anstiftung zur Meuterei
Verschwörung gegen die Föderation

Das sind nur die schwersten - jeder einzelne schon ein Grund zur unehrenhaften Entlassung.
Allein die letzten drei Punkte würden dazu reichen um in einem Straflager zu enden - wobei es sich im letzten Fall um Hochverrat handelt. Heute wird sowas mit bis zu 20 Jahren Knast bestraft.

Wenn die genannten Übeltäter in der Flotte bleiben sollen - selbst bei einer Degradierung zu einfachen Crewmen - dann muss der Verteidiger ein Meister aller Klassen sein, und der Richter muss einen verdammt guten Tag erwischen IMO...

ToVa:

--- Zitat ---Original von ulimann644
Wenn die genannten Übeltäter in der Flotte bleiben sollen - selbst bei einer Degradierung zu einfachen Crewmen - dann muss der Verteidiger ein Meister aller Klassen sein, und der Richter muss einen verdammt guten Tag erwischen IMO...

--- Ende Zitat ---


Nicht zwingend. Gerade in der deutschen Militärgeschichte gibt es ein prominentes Beispiel mit einem ähnlich langen \'Strafregister\'.
http://de.wikipedia.org/wiki/York_von_Wartenburg

Bei seiner bekanntesten und wohl grössten Leistung
http://de.wikipedia.org/wiki/Konvention_von_Tauroggen
hätte man ihn dessen anklagen

*Insubordination
*Verletzung des Bündnis-Vertrages zwischen Frankreich und Preussen
*Verleitung Dritter zu einer Straftat
*Kooperation mit einer feindlichen Macht
*Angriff auf Verbündete
*Anstiftung zur Meuterei
*Verschwörung gegen den König und Staat
*Hochverrat


Er wurde nie verurteilt, die meisten Vorwürfe wurden gar nicht erst erhoben - den Rest bügelte eine \"Kommission\" ab. Bis in die Mitte des 20. Jhd. galt Yorck so auch als Beispiel für herausragende Leistung und die Fähigkeit in der richtigen Situation auch das rechte zu tun, unabhängig von Befehlen. Sogar noch der von General Paulus erwartete, befehlswidrige Ausbruchsversuch aus dem Kessel von Stalingrad wurde, im nachhinein deswegen als unmöglich beschrieben, weil Paulus eben \"kein Yorck gewesen sei\". Erwin Rommel hat vor (und nach) El-Alamein einen ähnlichen Haltebefehl übrigens eiskalt ignoriert (wäre dann natürlich nur Insubordination). Ohne nennenswerte Konsequenzen.

Tolayon:
Das ist ja mal wirklich ein interessantes Beispiel...

Wobei auch gesagt werden muss, dass die Anklagepunkte von vornherein in ihrer maximalen Schärfe formuliert wurden. Der Vorwurf des \"Hochverrats\" braucht zu seiner vollkommenen Erfüllung ein gewaltiges Maß an bösem Willen und krimineller Energie; in unserem Fall dürfte er am ehesten an den Punkt \"Kooperation mit einer feindlichen Macht\" angeknüpft sein. Und diese \"feindliche Macht\" waren die Romulaner, welche sich in diesem Fall alles andere als feindlich erwiesen haben, sondern im Gegenteil selbst alles Erdenkliche beigetragen haben, um die Katastrophe abzuwenden.
Natürlich war das Verhalten der Romulaner nicht ganz uneigennützig, denn der Föderationsplanet der da gerettet wurde, war vor seinem Beitritt ein wichtiger Handelspartner des Imperiums und die Spitzohren hoffen, durch ihre Mithilfe die Handelsbeziehungen trotz Mitgliedschaft in der Föderation mehr oder weniger wieder aufnehmen zu können.

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